Langenfeld. Die Langenfelder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW warnt vor einem angeblichen Anwaltsschreiben, in dem Empfänger zur Zahlung einer hohen Geldsumme aufgefordert werden.
„Aktuell erreichen uns zahlreiche Beschwerden über ein angebliches Anwaltsschreiben“, informiert Beratungsstellenleiter Andreas Nawe. Darin werde den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Urheberrechtsverstoß vorgeworfen und Geld in Höhe von 2.123,86 Euro verlangt.
Betroffen sind nach Angaben der Verbraucherzentrale vor allem ältere Menschen. die durch das Schreiben sehr verunsichert seien. „Nach unserer Recherche gibt es diese Kanzlei nicht“, erklärt Nawe. Das Geld solle nach Norwegen überwiesen werden und in allen Schreiben sei der Sachverhalt immer derselbe, nur der Empfänger ändere sich.
In dem Schreiben wird Empfängern ein angeblicher Verstoß bei der Nutzung von Pornofilm-Streaming vorgeworfen und abgemahnt.
Informationen gibt es über die Verbraucherzentrale NRW unter: www.verbraucherzentrale.nrw.
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