Beispielsweise beim morgendlichen Einkauf in der Bäckerei schließt man im Alltag einen Vertrag ab. Foto: pixabay
Beispielsweise beim morgendlichen Einkauf in der Bäckerei schließt man im Alltag einen Vertrag ab. Foto: pixabay

Düsseldorf. Verträge können auch ohne Unterschrift gültig sein, darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Im Alltag kommt es regelmäßig zu solchen Situationen. 

Im Alltag schließt man ständig Verträge ab, manchmal sogar mehrmals täglich. „Wer sich morgens beim Bäcker ein belegtes Brötchen kauft, schließt einen Kaufvertrag ab“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Durch den Friseurbesuch am Nachmittag gehe man einen Dienstleistungsvertrag ein und wenn am Abend das Fahrrad zur Reparatur gebracht werde, komme ein Werkvertrag zustande.

In all diesen Fällen ist keine Unterschrift erforderlich, so die Verbraucherzentrale NRW: „Selbst ein Mietvertrag kann mündlich abgeschlossen werden. Nur für wenige Vertragstypen ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel beim Immobilienkauf, einer Bürgschaft oder einer Schenkung.“

Die Unterschrift ist letztendlich also eher die Ausnahme als die Regel.

„Trotzdem gehen viele Menschen davon aus, dass erst die Unterschrift einen Vertrag endgültig besiegelt“, heißt es von den Verbraucherschützern. Diese Fehlannahme kann zu bösen Überraschungen führen: So schließen Verbraucher immer wieder ungewollt und nichtsahnend Verträge am Telefon ab. Denn auch hier reicht die mündliche Einwilligung häufig aus.

„Unseriöse Firmen nutzen das aus und versuchen gezielt, ihre Verträge am Telefon unterzujubeln“, so die Experten. Aber: Wer einen Vertrag am Telefon abgeschlossen hat, kann ihn binnen 14 Tagen widerrufen.