Die Facebook-App läuft auf einem Smartphone. Foto: Volkmann
Die Facebook-App läuft auf einem Smartphone. Foto: Volkmann

Düsseldorf. Nach Monaten voller Datenskandale und Vorwürfe hat das soziale Netzwerk Facebook angekündigt, die automatische Gesichtserkennung abzuschalten. Die Verbraucherzentrale NRW rät Mitgliedern des Sozialen Netzwerks, die Einstellungen zu überprüfen. 

Die Gesichtserkennung wurde schon mehrfach eingeführt und wieder entfernt. Zuletzt konnten Facebook-Mitglieder in Deutschland seit 2018 zustimmen, dass ihr Gesicht auf Fotos und in Videos automatisch erkannt wird. Jetzt soll die Funktion weltweit und weitestgehend eingestellt werden, wann genau ist noch unklar.

Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt diesen Schritt, denn Gesichtserkennung kann einen massiven Eingriff in die Privatsphäre bedeuten und zu Diskriminierung führen. Weiterhin möglich bleibt das händische Markieren anderer Personen auf Fotos und in Beiträgen. Deshalb sollten Facebook-Nutzer ihre Profil-Einstellungen prüfen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt die folgenden Tipps:

Über Markierungen benachrichtigt werden

Generell ist es jedem Mitglied bei Facebook möglich, auf Fotos und in Beiträgen andere Mitglieder zu markieren. Dadurch wird ein Link auf das Profil der markierten Person gesetzt und jeder, der die Markierung sieht, kann zum Profil der Person gelangen. Das muss nicht immer toll oder im Sinne der markierten Person sein – etwa wenn der Party-Schnappschuss total danebengegangen ist oder man plötzlich mit einem zweifelhaften Gewinnspiel in Verbindung gebracht wird.

Deshalb sollten sich Facebook-Mitglieder benachrichtigen lassen, wenn sie markiert wurden. Dazu öffnen sie die Einstellungen, darin den Bereich „Profil und Markierungen“ und setzen im Abschnitt „Überprüfen“ bei beiden Fragen die Einstellung „Ein“. Eine Markierung kann dann geprüft und direkt am Beitrag auch entfernt werden, bevor sie möglicherweise für immer auf Facebook zu sehen ist.

Markierungen nicht für alle sichtbar machen

Facebook ermöglicht es, Beiträge nur für einen bestimmten Personenkreis sichtbar zu machen. Diesen legt die Person fest, die einen Beitrag veröffentlicht. Wird in diesem Beitrag jemand anderes markiert, können in der Regel dessen Freunde und Freunde der Freunde so einen Beitrag sehen. Im Abschnitt „Markierungen“ auf der Einstellungsseite „Profil und Markierungen“ können Mitglieder weitergehende Einschränkungen für künftige Markierungen treffen.

Generell auf Datenschutz achten

Um auch ohne automatische Gesichtserkennung nicht zu viel von sich im Netz preiszugeben, sollten Verbraucher nicht jeden Schnappschuss von sich öffentlich in sozialen Netzwerken zeigen. Fotos von anderen Personen dürfen laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erst nach deren Zustimmung veröffentlicht werden.

Was einmal im Internet ist, kann oft kopiert und nur schwer wieder zurückgeholt werden. Deshalb sollten auch Familie, Freunde und Bekannte dafür sensibilisiert werden, abgebildete Personen erst zu fragen, bevor ihre Fotos ins Internet gestellt werden.

Weitere Informationen gibt es online unter: www.verbraucherzentrale.nrw.