Geldscheine und Münzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild
Geldscheine und Münzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild

Düsseldorf. Verbraucher erhalten derzeit Post von ihrer Bank: Die Geldinstitute wollen Verwahrentgelte auf besonders hohe Geldeinlagen erheben – „Negativzinsen“ oder „Strafzinsen“ – oder die Schwelle für entsprechende Entgelte senken. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps.

Der Frust darüber ist groß: Wer viel Geld auf dem eigenen Konto bunkert, muss dafür zahlen statt wie einst selbst Zinsen zu kassieren. Oft wissen Verbraucher nicht, wie sie auf die Schreiben reagieren sollen und welche Handlungsmöglichkeiten sie haben.

Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, wie Betroffene reagieren sollten und wie sich Negativzinsen vermeiden lassen, und gibt daher die folgenden Hinweise:

Nicht voreilig unterschreiben

Banken nehmen die Einführung von Negativzinsen oftmals zum Anlass, zu einem persönlichen Gespräch einzuladen. Verwahrentgelte können nämlich nicht über die Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eingeführt werden, sondern nur über eine individuelle Vereinbarung.

Kunden sollten sich zu nichts drängen lassen und nicht voreilig unterschreiben. Die Unterlagen können zu Hause in Ruhe gesichtet werden. Möglicherweise gibt es auch Verhandlungsspielraum, zum Beispiel über die Höhe des Schwellenwerts. Ebenso ist denkbar, dass Institute verhandlungsbereit sind, wenn die hohen Beträge auf dem Konto kein Dauerzustand sind, sondern – etwa wegen einer ausbezahlten Lebensversicherung – nur vorübergehend auf dem Konto liegen.

Verweigerte Unterschriften können Folgen haben

Wer sich weigert, die Vereinbarung zu unterschreiben, kann sein Konto zunächst unter den bisherigen Konditionen weiter nutzen. Es kann jedoch vorkommen, dass die Banken anschließend das einzelne Konto oder auch die Geschäftsbeziehung kündigen oder damit drohen.

Bei Girokonten ist solch eine ordentliche Kündigung zum Teil möglich. Insbesondere bei anderen Verträgen sollte eine (angedrohte) Kündigung aber kritisch geprüft werden – gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.

Geld anders anlegen

Meist fallen Negativzinsen erst bei relativ hohen Beträgen an. Liegt eine größere Summe auf dem Girokonto oder dem schlecht verzinsten Sparbuch, sollten Verbraucher schon aus eigenem Interesse über eine Alternative nachdenken.

Die Verbraucherzentrale bietet eine unabhängige Beratung zur Geldanlage und Altersvorsorge an. Keinesfalls sollten Verbraucher übereilt in ein Anlageprodukt wechseln, nur um Negativzinsen zu sparen. Eine schlechte Anlageberatung oder versteckte Kosten in neuen Produkten können unterm Strich teurer sein.

Bank wechseln

Möglicherweise rechnet es sich, das eigene Vermögen auf verschiedene Banken zu verteilen. Dabei muss man aber abwägen, ob dies nicht zu Mehrkosten führt, wenn mehrfach Kontoführungsgebühren zu zahlen sind. Auch ein kompletter Bankwechsel kommt unter Umständen in Frage. In diesem Fall ist zu beachten, dass viele Finanzinstitute bei Neukunden ebenfalls Negativzinsen verlangen.

Beraten lassen

Im Zweifel können sich Verbraucher hinsichtlich der Vereinbarung über Negativzinsen von einem Anwalt beraten lassen. Insbesondere die individuelle Situation, die konkreten Vertragsunterlagen und die Möglichkeit der Kündigung bestehender Verträge können dann genau in den Blick genommen werden.

Die Verbraucherzentrale NRW sammelt hierzu Erfahrungen von betroffenen Kunden, um sich einen Überblick über die Ausgestaltung der Vereinbarungen zu verschaffen, die direkt in die eigenen Beratungsangebote für Verbrauchereinfließen.

Informationen zur Geldanlage- und Altersvorsorgeberatung der Verbraucherzentrale NRW gibt es online unter: www.verbraucherzentrale.nrw.