Der Auspuff eines Mopeds ist zu sehen. Foto: pixabay
Der Auspuff eines Mopeds ist zu sehen. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Am 28. Februar endet das aktuell noch andauernde Versicherungsjahr für alle motorisierten Fahrzeuge mit geringer Leistung, die ein so genanntes Versicherungskennzeichen tragen müssen. Darauf weist die Polizei hin.


Dazu zählen nicht nur alle Mopeds und Roller, sondern auch alle Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Darunter fallen zusätzlich aber auch alle Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die erstmals vor dem 1. März 1992 versichert waren.

Genauso betroffen sind laut Polizei Quads, Segways, Trikes und Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h, Fahrräder mit Hilfsmotor, Elektro-Roller mit Betriebserlaubnis, motorisierte Krankenfahrstühle, die unter die Führerscheinklassen M und S fallen, sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis maximal 350 kg Leermasse.

Für die Teilnahme all dieser Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr schreibt der Gesetzgeber neben einer Betriebserlaubnis zwingend auch eine gültige Haftpflicht-Versicherung vor. Als sichtbarer Nachweis eines gültigen Versicherungsschutzes dient das am Fahrzeug fest anzubringende Versicherungskennzeichen. Diese Farbkennung wechselt jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün. Das neue Versicherungskennzeichen ab dem 1. März 2022 ist grün – ab März 2023 ist die Farbe Schwarz gültig, ab März 2024 wieder Blau.

Mit dem Schilderwechsel am 1. März 2021 haben das Bundesverkehrsministerium und einzelne Kfz-Versicherer die Möglichkeit geschaffen, durch welche sich Mofa- und Mopedfahrer gegen die herkömmlichen Kennzeichen aus Aluminium- oder Stahlblech und für eine Klebefolie entscheiden können.