Eine Kassiererin scannt eine Ware. Foto: VZ NRW/Adpic
Eine Kassiererin scannt eine Ware. Foto: VZ NRW/Adpic

Düsseldorf. Das Widerrufsrecht kann kompliziert sein: Passen die bestellten Kleidungsstücke nicht oder ist ein Artikel nicht so, wie man ihn sich erhofft hat, stellt sich für Kunden die Frage nach einem Umtausch. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps und klärt über fünf verbreitete Irrtümer auf.

Es gibt viele Gründe, warum Verbraucher Waren umtauschen oder einen Kaufvertrag widerrufen wollen: Die im Internet bestellten Schuhe sind zu klein, der Hochleistungsmixer leistet nicht, was er verspricht oder das Geburtstagsgeschenk für die Schwiegermutter erweist sich als Reinfall.

Doch nicht immer funktioniert der Widerruf so reibungslos wie erhofft. In manchen Fällen stellen sich unseriöse Anbieter quer, doch auch Verbraucher gehen manchmal von falschen Annahmen über ihr Widerrufsrecht aus. Die Verbraucherzentrale NRW klärt nachfolgend über die häufigsten Irrtümer auf:

Irrtum 1: Im Geschäft gekaufte Ware kann umgetauscht werden

Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass Händler generell verpflichtet seien, Widerrufe zu akzeptieren. In welchen Fällen Verbraucher ein Widerrufsrecht haben, ist gesetzlich klar geregelt. Entscheidend dabei ist, wo der Vertrag geschlossen wurde. Wurde die Ware im Ladengeschäft gekauft, gilt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Allerdings zeigen sich Unternehmen häufig entgegenkommend.

Viele bieten den Umtausch oder die Rückgabe innerhalb einer bestimmten Frist an, zum Beispiel binnen 30 Tagen. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht. Zudem können weitere Bedingungen bestehen, wie zum Beispiel Umtausch nur mit Original-Kassenbon und in der Original-Verpackung. Anders ist es bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, zum Beispiel im Internet, am Telefon oder an der Haustür. Hier haben Verbraucher in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Irrtum 2: Rücksendekosten übernimmt der Händler

Viele Online-Shops legen dem Paket bereits einen Retourenschein und ein Rücksendeetikett bei. Die Übernahme der Rücksendekosten ist jedoch ein freiwilliger Service der Händler. Es ist auch zulässig, die Rücksendekosten den Kunden aufzuerlegen. Vor dem Kauf sollte daher immer geprüft werden, wer die Kosten trägt und wohin Rücksendungen geschickt werden müssen. Sitzt das Unternehmen zum Beispiel in den USA, China oder Großbritannien können hohe Rücksendekosten auf Verbraucher zukommen.

Irrtum 3: Rücksendungen müssen begründet werden

Oft interessieren sich Händler dafür, warum sie die Ware zurückschicken. Passt das Kleidungsstück nicht? Entspricht die Ware nicht den persönlichen Vorstellungen? Wurde ein falsches Produkt geliefert? Diese Angaben sind jedoch freiwillig. Ein wirksamer Widerruf muss nicht begründet werden, allerdings muss er mündlich oder in Textform erklärt werden. Das heißt, dass die Ware nicht kommentarlos zurückgesendet werden kann. Häufig bieten die Unternehmen ihren Kunden Rücksendeformulare an. Ist dies nicht der Fall, sollte der Widerruf per Mail oder Einschreiben eingereicht werden.

Irrtum 4: Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Kaufdatum

Der Beginn der Widerrufsfrist hängt von der gekauften Ware oder Dienstleistung ab. Wurde die Ware bestellt, beginnt die Frist ab dem Tag, an dem die Ware zugestellt wurde. Erfolgt die Lieferung in Teilen, zum Beispiel bei Möbeln oder einer Küche, beginnt die Frist an dem Tag, an dem die letzte Lieferung erfolgt.

Bei Telefon-, Internet- oder Stromverträgen sowie anderen Dienstleistungen beginnt die Frist ab Vertragsschluss. Gut zu wissen: Der Vertragspartner muss über das Widerrufsrecht informieren. Die Widerrufsfrist beginnt daher nicht bevor die Widerrufsbelehrung zugestellt wurde. Allerdings erlischt das Widerrufrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Erhalt der Ware bzw. bei Dienstleistungen nach Vertragsschluss.

Irrtum 5: Bei Mängeln kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten

Verbraucher haben ein gesetzliches Gewährleistungsrecht. Das heißt, dass die Ware frei von Mängeln übergeben werden muss. Ist dies nicht der Fall, ist das Unternehmen zu einer Ersatzlieferung oder einer Reparatur verpflichtet. Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, dürfen die Kunden selbst entscheiden.

Vom Kaufvertrag zurücktreten können Verbraucher erst, wenn auch die Ersatzlieferung oder die reparierte Ware nicht frei von Mängeln ist. Zusätzlich besteht beim Online-Kauf die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware das Widerrufsrecht auszuüben. Dies jedoch unabhängig davon, ob die Ware Mängel hat oder nicht.

Weitere Infos von Widerruf bis Umtausch gibt es online über die Verbraucherzentrale NRW unter: www.verbraucherzentrale.nrw.