Die Aufschrift "Rathaus" ist an einer Wand angebracht. Foto: Volkmann/symbolbild
Die Aufschrift "Rathaus" ist an einer Wand angebracht. Foto: Volkmann/symbolbild

Mettmann. Auf der städtischen Webseite ist das Amtsblatt 9/2020 einzusehen, das weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie enthält.


Am heutigen Mittwoch hat die Kreisstadt Mettmann eine neue Allgemeinverfügung öffentlich bekanntgemacht.

Diese verfügt weitere Maßnahmen, um die Coronavirus-Pandemie einzudämmen. Soziale Kontakte sollen dadurch weiter reduziert werden. Hierzu zählen unter anderem die Anordnung zur Schließung von Cafés und Eisdielen sowie Auflagen für den Zugang zu Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen.

Der Zugang zu Einkaufszentren ist zudem nur noch gestattet, wenn sich darin Geschäfte befinden, deren Öffnung weiter erlaubt ist, etwa Lebensmittel- oder Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien oder Tierbedarfsmärkte. Der Zutritt ist zu „shopping malls“ nur noch zu dem Zweck erlaubt, diese Geschäfte auszusuchen.

Unter www.mettmann.de/amtsblatt hat die Stadtverwaltung das Amtsblatt 09/2020 vom 18. März mit ergänzenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus veröffentlicht.