Mettmann. Bis zur Ratssitzung am 9. Juli soll die Verwaltung eine rechtlich sichere Lösung finden, die es den Speditionen, die die Einzelhändler in der Innenstadt mit Ware beliefern, erlaubt, über die Breite Straße und untere Johannes-Flintrop-Straße zu fahren. Dies haben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig beschlossen. Für die Straßen gilt ein generelles Durchfahrtverbot für Fahrzeuge ab 7,5 t – mit Ausnahme von Linienbussen.
Im Bürgerausschuss am 7. Mai hatte die Werbegemeinschaft „Mettmann Impulse“ in einer Bürgeranregung die Aufhebung der Zufahrtsbegrenzung von Fahrzeugen über 7,5 t für die Bereiche Breite Straße und untere Johannes-Flintrop-Straße gefordert. Die Anregung war zunächst in den Ausschuss für Planung, Verkehr und Umwelt und von dort weiter in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen worden.
Die Spediteure, so die Werbegemeinschaft, hätten die Einzelhändler gedrängt, in dieser Angelegenheit aktiv zu werden, da die Fahrer der Lieferfahrzeuge permanent gegen die Verkehrsregeln verstoßen würden. Andernfalls, so die Geschäftsleute, könnte es passieren, dass sie nicht mehr beliefert würden.
Gibt es eine rechtlich sichere Lösung für eine solche Ausnahmegenehmigung, soll sie im Rat beschlossen und so schnell wie möglich von der Verwaltung umgesetzt werden, forderte die Politik.
Diese Regelung soll aber nur für Lieferanten gelten, die die Geschäfte in der Innenstadt mit Ware beliefern. Die Anlieferung soll zeitlich befristet sein. Grundsätzlich, da waren sich die Mitglieder des Ausschusses einig, dürfe das generelle Durchfahrtverbot für Lkw durch eine Ausnahmeregelung nicht aufgeweicht werden.