Mettmann. Die Stadtverwaltung hat mitgeteilt, dass der der Rat der Stadt Mettmann in seiner Sitzung am Dienstag dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt hat, in bestimmten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen für den Lieferverkehr in der Innenstadt zu erteilen.
Der Gesetzgeber fordert hierbei eine strenge Einzelfallprüfung, eine generelle Ausnahmegenehmigung, z.B. mit einer zeitlichen Befristung, ist laut Straßenverkehrsordnung nicht zulässig.
Spediteure und Lieferanten können hierzu nun eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadtverwaltung beantragen, die den Lieferverkehr werktags in der Zeit von 7 bis 10 Uhr und 18 bis 20 Uhr erlaubt. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und gilt für ein Jahr und nur für die Anlieferung über die Breite Straße.
Eine Zufahrt über die Schwarzbachstraße oder Johannes-Flintrop-Straße ist nicht erlaubt, ebenso ist das Parken nicht gestattet. Durch die Be- und Entladevorgänge darf insbesondere der Busverkehr nicht beeinträchtigt werden.
Der Rat der Stadt Mettmann hat der Verwaltungsvorlage mehrheitlich zugestimmt, die auf eine Anregung der Werbegemeinschaft Mettmann-Impulse im Bürgerausschuss vom 7. Mai zurückgeht. Am 18. Juni tagte der zuständige Haupt- und Finanzausschuss und beschloss die Verwaltung mit der Prüfung einer möglichen Ausnahmeregelung zu beauftragen.
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