Ihre Außenbereiche dürfen Gastronomen ab Juli länge bewirten. Foto: Volkmann
Ihre Außenbereiche dürfen Gastronomen ab Juli länge bewirten. Foto: Volkmann

Mettmann. Ab dem 1. Juli dürfen Restaurants, Cafés und Kneipen ihre Gäste freitags und samstags draußen länger bewirten.

Das hat der Rat Dienstagabend beschlossen. Restaurantbesitzer und Wirtsleute dürfen die Außengastronomie im Bereich Oberstadt und Innenstadt bis 23.30 Uhr geöffnet halten, im übrigen Stadtgebiet bis 22.30 Uhr. Unter der Woche bleiben die Sperrzeiten unverändert.

Diese Sonderregelung gilt bis zum 30. September 2021 und soll die Gastronomie unterstützen, die unter den Folgen der Corona-Pandemie besonders schwer zu tragen hatte.

Mit Kontrollen der Ordnungsbehörde, die möglicherweise durch einen privaten Sicherheitsdienst unterstützt wird, soll an den Wochenenden darauf geachtet werden, dass die Sperrzeiten beachtet und Anwohner nicht in ihrer Nachtruhe gestört werden.

Außerdem sprach die Politik den Wunsch aus, dass die Verwaltung das Gespräch mit Anwohnern und Wirten vor allem in der Oberstadt sucht und versucht, zwischen den Interessen beider Seiten zu vermitteln. Im Herbst soll die Verwaltung dazu berichten..