Das Mettmanner Rathaus an der Neanderstraße. Foto: Kreisstadt Mettmann/Archiv
Das Mettmanner Rathaus an der Neanderstraße. Foto: Kreisstadt Mettmann/Archiv

Mettmann. Zum Internationalen Frauentag am 8. März laden Karen Brinker, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt, und Stadtarchivar Marinko Betker Bürgerinnen und Bürger zu einem Besuch der Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“ ins Rathaus ein.


Die Ausstellung kann bis zum 23. Mai, dem 75. Jahrestag des Grundgesetzes, zu den
Öffnungszeiten der Verwaltung im Foyer des Rathaussaals in der zweiten Etage des Rathauses, kostenlos besichtigt werden.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“- so lautet Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. Damit wurde im Jahr 1949 im Grundgesetz ein Programm verankert, für dessen Umsetzung der Staat und seine Organe verantwortlich sind. 30 Jahre, nachdem Frauen am 19. Januar 1919 zum ersten Mal in Deutschland wählen durften, haben sich vier Frauen als Mitglieder des Parlamentarischen Rates für die volle Gleichberechtigung der Frauen stark gemacht und entscheidend am Grundgesetz mitgewirkt: Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Sie
werden auch die „Mütter des Grundgesetzes“ genannt.

Die Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“ des Helene Weber-Hauses zeichnet die Lebenswege und das politische Engagement dieser vier starken Frauen nach.

Aus dem Stadtarchiv werden dazu ausgewählte Exponate zur Geschichte der Frauen in Politik und Verwaltung ausgestellt. Die Überlieferung reicht vom 20. Jahrhundert bis
in unsere Zeit und veranschaulicht, wie sich Frauen in verschiedenen Lebensbereichen ihre Positionen errungen haben. Zum Ende der Ausstellung und am Vorabend des 75.
Jahrestages des Grundgesetzes am 22. Mai wird im Mettmanner Kino in einer Sondervorstellung der Film „Sternstunde ihres Lebens“ um 20 Uhr gezeigt.

Zum Inhalt: Im Übergangsparlament, dem „Parlamentarischen Rat“, kämpft die Abgeordnete und Juristin Elisabeth Selbert gegen alle Widerstände für die
Aufnahme des Satzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in das Grundgesetz der zukünftigen Bundesrepublik Deutschland.