Müll und Putz liegen vor einem maroden Fenster. Foto: pixabay/symbolisch
Müll und Putz liegen vor einem maroden Fenster. Foto: pixabay/symbolisch

Mettmann. Bis Ende Januar müssen die Mieter eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 16 Wohneinheiten ihre Wohnungen räumen. Das teilt die Stadtverwaltung mit. 

Bei einer Ortsbesichtigung des Hauses durch die Bauaufsicht der Stadt sowie eines Brandschutzsachverständigen wurden in dem Gebäude erhebliche Verstöße gegen brandschutzrechtliche Vorschriften festgestellt, die eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der Mieter darstellen.

Angesichts der damit verbundenen großen Gefahr für die Bewohner musste die Stadt schnell reagieren: Die Mieter und der Eigentümer wurden über die konkrete Brandgefahr unterrichtet und eine unmittelbar vollziehbare Nutzungsuntersagung angekündigt.

Der Eigentümer hatte ursprünglich einen rechtskonformen Bauantrag gestellt, der beim Umbau der Immobilie allerdings nicht weiter beachtet wurde. Dies führte zu erheblichen Mängeln u.a. im Brandschutz, die auch im Wege einer Nachbesserung nicht ohne weiteres beseitigt werden können. Unklar ist noch, ob die bereits festgestellten Mängel überhaupt beseitigt werden können.

Das Gutachten des Brandschutzsachverständigen weist hierzu aus, dass der baulich-konstruktive Brandschutz nicht eingehalten wurde und auch die Gasversorgungsanlage keinem technischen Standard entspricht. Auch kleine Brände würden aufgrund fehlender geeigneter Abschottungen die Bewohner aller Wohnungen unmittelbar gefährden.

Um den betroffenen Mietern bei Bedarf auf der Suche nach einer neuen Wohnung zu helfen, hat die Stadt ortsansässige Wohnungsunternehmen angesprochen und um Unterstützung gebeten, wo es möglich ist.

Außerdem können die Mieter über den Online-Markplatz www.hilfe-in-mettmann.de ein Wohnungsgesuch veröffentlichen. Es handelt es sich dabei um eine Webseite, auf der sich Hilfswillige und -bedürftige leicht finden können und die im vergangenen Jahr eingerichtet wurde, als viele ukrainische Flüchtlinge nach Mettmann kamen.

Die Mieter, die bis zum 31. Januar keine neue Wohnung finden und auch nicht bei Freunden und Bekannten übergangsweise unterkommen können, müssten notfalls für einen gewissen Zeitraum von der Stadt in einer Obdachlosenunterkunft einquartiert werden.