Mettmann. Bei der Berechnung der Gewerbesteuerumlage Fonds Deutsche Einheit ist ein Fehler aufgetreten, der deutliche Auswirkungen auf den vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2019 der Kreisstadt Mettmann hat.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass gemäß §6 Abs. 3 Gemeindereformgesetz (GFRG) ab 2020 die Zahlungen für die Gewerbesteuerumlage „Fonds Deutsche Einheit“ entfallen.

Die Gewerbesteuerumlage „Fonds Deutsche Einheit“ beinhaltet einen Landesvervielfältiger in Höhe von 29 Prozent und eine Erhöhungszahl von 4,3 Prozent.

Nach Einbringung des Haushaltsentwurfes wurde bekannt, dass bereits ab 2019 die Gewerbesteuerumlage „Fonds Deutsche Einheit“ entfällt. Trotz Kontaktaufnahme beim Finanzministerium NRW zur Bestätigung des Sachverhaltes ist ein Interpretationsfehler aufgetreten, der dazu führte, dass der Wegfall der entsprechenden Zahlung analog 2020 in voller Höhe als Aufwandsminderung berücksichtigt wurde.

Stattdessen hätten jedoch nur die 4,3 Prozent der Erhöhungszahl aufwandsmindernd berücksichtigt werden dürfen. Die Aufwandsminderung beträgt insofern 156.000 Euro anstelle der im Haushaltsplanentwurf 2019 berücksichtigten 1.163 Millionen Euro.

Dieser Fehler wurde erst nach Beschlussfassung des Rates über den Haushalt 2019 bekannt. Damit verändert sich das prognostizierte Jahresergebnis von einem Überschuss in Höhe von 557.059 Euro auf einen Fehlbetrag in Höhe von 449.941 Euro.

Die Stadtverwaltung hat Kontakt zur Kommunalaufsicht aufgenommen und befindet sich mit ihr aktuell im Abstimmungsverfahren hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise zur Behebung des festgestellten Fehlers.