Mettmann. Das Evangelische Krankenhaus in Mettmann hat aufgrund der Corona-Lage seine Besuchsregelungen anpassen müssen: Demnach sind Besuche nur am Nachmittag und nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Ab sofort gilt im Mettmanner Krankenhaus eine neue Besuchsregelung. Möglich sind Besuch in der Zeit zwischen 15.30 und 17 Uhr, allerdings nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
So will man im EVK Mettmanner sicherstellen, dass sich immer nur ein Besucher im Patientenzimmer aufhält. Das ist derzeit das festgelegte Maximum. Die Besuchszeit ist auf 30 Minuten reduziert worden. Zudem muss während des gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden – auch in den Patientenzimmern.
Auch die Definition von „Besucher“ hat man im EVK zeitweise angepasst: „Eine durch den Patienten festgelegte, konstante Bezugsperson für die Dauer des stationären Aufenthaltes“, erläutert Pressesprecherin Hannah Lohmann. Wechselnde Besucher seien daher nicht erlaubt.
Informationen gibt es auch unter www.evk-mettmann.de.
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