Mettmann/Düsseldorf. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Planfeststellungsbeschluss für die Elektrifizierung des letzten Abschnitts der Regiobahn S28 im Teilbereich zwischen Bahnhof Mettmann-Stadtwald und Düsseldorf-Gerresheim erteilt.
Der Planfeststellungsbeschluss mit den Zeichnungen und Erläuterungen zu dem Projekt wird nun in den betroffenen Kommunen offengelegt:
- vom 16.08. bis 29.08.2022 in der Stadt Mettmann, Amt für Stadtplanung und Vermessung, Raum N315, Neanderstraße 85; montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 13:00 bis 15:30 Uhr sowie donnerstags von 13:00 bis 17:30 Uhr; https://www.o-sp.de/mettmann/plan/uebersicht.php?L1=7&pid=69934
- vom 23.08. bis 05.09.2022 in der Stadt Düsseldorf, Amt für Verkehrsmanagement, Auf’m Hennekamp 45, Zimmer 4.06; montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr; https://www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/verkehrsmanagement/planfeststellungsverfahren.html
- ebenfalls vom 23.08. bis 05.09.2022 in der Stadt Erkrath, Fachbereich Stadtplanung Vermessung, Schimmelbuschstraße 11-13, 2. Etage, Zimmer 300; montags bis donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr; www.erkrath.de/planfeststellungsverfahrung
Zusätzlich sind die Unterlagen während der Offenlage auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf (http://url.nrw/offenlage) einsehbar:
Der Planfeststellungsbeschluss umfasst den letzten Abschnitt zur Elektrifizierung der Regiobahn S28 vom Bahnhof Mettmann-Stadtwald bis Düsseldorf-Gerresheim. Damit ist gewährleistet, dass nunmehr die Gesamtstrecke der Regiobahn S 28 von Wuppertal über Mettmann, Düsseldorf, Neuss bis Kaarst elektrifiziert werden kann, soweit die Strecke nicht über DB-Gleise führt. Dieses Teilstück zwischen Neuss Hauptbahnhof und Düsseldorf-Gerresheim ist bereits elektrifiziert.
Mit der Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses zur Elektrifizierung wird ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung des Schadstoffausstoßes und damit zur Verbesserung der Luftimmissionen geleistet. Zudem wird durch die eingesetzten neuen Fahrzeuge der Lärmpegel an der Strecke gesenkt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird mit den Planunterlagen für die Dauer von zwei Wochen in den Kommunen Mettmann, Erkrath und Düsseldorf offengelegt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach dem Ende der Offenlage Klage beim Oberverwaltungsgericht in Münster, Aegidikirchplatz 5, 48143 Münster, erhoben werden.
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