Der Mettmanner Tierschutzverein fordert seit längerer Zeit eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen. Foto: pixabay
Der Mettmanner Tierschutzverein fordert seit längerer Zeit eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen. Foto: pixabay

Mettmann. In Mettmann sollen freilaufende Katzen kastriert und gekennzeichnet werden. Dafür haben sich am Dienstag die Mitglieder des Bürgerausschusses ausgesprochen.

Die Mitglieder des Bürgerausschusses haben sich am Dienstagabend, 13. April, einstimmig für die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in der Kreisstadt ausgesprochen. Der Ausschuss folgte damit einer Bürgeranregung des Mettmanner Tierschutzvereins, der schon seit langem eine Kastrationspflicht fordert, um eine unkontrollierte Fortpflanzung wild lebender Katzen zu verhindern.

Als problematisch gelten die Zuständigkeiten: Das Land NRW hat auf dem Gebiet des Tierschutzrechts die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 13 b Tierschutzgesetz auf die Kreisordnungsbehörden übertragen. Nicht die Stadt, sondern der Kreis Mettmann ist demzufolge die zuständige Behörde, bestätigte auch Andrea Kotthaus, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamtes.

Im Jahr 2017 hatte der Kreis Mettmann gegenüber der Stadt erklärt, dass er keine Notwendigkeit sehe, eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in Mettmann einzuführen.

Die Stadtverwaltung wurde vom Bürgerausschuss beauftragt, zunächst einmal eine rechtliche Stellungnahme von der Kreisverwaltung und vom Städte- und Gemeindebund zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht einzuholen. Dann soll im Ausschuss für Feuerwehr, Ordnungsangelegenheiten und wirtschaftliche Betriebe entschieden werden, wie es weitergehen kann, um eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht umzusetzen.

Tierarzt Dr. Martin Müschenich, seit vielen Jahren als stellvertretender Vorsitzender im Mettmanner Tierschutzverein aktiv, hatte ausgeführt, dass der Tierschutzverein derzeit 40 bis 45 freilebende Katzen an sechs Stellen in der Stadt mit Futter versorge. So könnten Tiere eingefangen, untersucht, kastriert und damit ein weiteres Anwachsen dieser Katzenpopulation verhindert werden.

Ein Bürger hatte eine Anregung gegen eine Kastrationspflicht eingebracht. Dieser Antrag wurde vom Bürgerausschuss einstimmig abgelehnt.