Mettmann. Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einstimmig beschlossen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und die Finanzierung des Blotschenmarktes mit bis zu 82.000 Euro sicherzustellen.
Trotz vorläufiger Haushaltsführung senden Rat und Verwaltung damit ein klares Signal für den Fortbestand des traditionsreichen Weihnachtsmarktes. Ohne diesen Beschluss hätte der Veranstalter, die Werbegemeinschaft Mettmann Impulse, den Blotschenmarkt vermutlich absagen müssen. Allerdings bleibt der städtische Zuschuss zunächst gesperrt, bis eine positive rechtliche Einschätzung durch die Kommunalaufsicht vorliegt.
Rat und Verwaltung betonen die besondere Bedeutung des Blotschenmarktes für die Stadt. Als einer der ältesten und zugleich schönsten Weihnachtsmärkte der Region besitzt er eine Strahlkraft, die weit über die Stadtgrenzen hinausreicht und jedes Jahr zahlreiche Besucherinnen und Besucher selbst aus dem nahen Ausland anzieht.
Hintergrund der rechtlichen Prüfung ist, dass es sich bei dem städtischen Zuschuss für den Blotschenmarkt um eine sogenannte freiwillige Leistung handelt. In Zeiten vorläufiger Haushaltsführung – ohne einen genehmigten Haushalt – darf die Stadt grundsätzlich nur Ausgaben tätigen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung
notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Für den Fall, dass die Kommunalaufsicht keine Zustimmung erteilt, hat die Verwaltung eine zweite Möglichkeit ins Auge gefasst: Der Blotschenmarkt könnte über die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (GfW), einer hundertprozentigen Tochter der Stadt, unterstützt werden. Auch hierzu wurde die Aufsichtsbehörde um eine Einschätzung gebeten. Eine weitere Herausforderung stellt in diesem Jahr die Suche nach einem neuen Veranstaltungsort dar. Aufgrund notwendiger Sanierungsmaßnahmen an der Pfarrkirche St. Lambertus kann der Marktplatz ab Oktober vorerst nicht mehr für größere Feste und Veranstaltungen genutzt werden.
Die Prüfung möglicher Ersatzorte für den Weihnachtsmarkt läuft noch.


