Ob eine Gesamtschule in Mettmann realisiert wird, hängt wesentlich von der Elternbefragung ab. Foto: pixabay
Ob eine Gesamtschule in Mettmann realisiert wird, hängt wesentlich von der Elternbefragung ab. Foto: pixabay

Mettmann. Eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Gründung einer Gesamtschule in Mettmann ist eine verbindliche Elternbefragung, die noch vor den diesjährigen Sommerferien stattfinden soll.

Die Verwaltung hält an der Durchführung der Elternbefragung noch vor den Sommerferien fest. „Damit liegen wir absolut im Zeitplan“, berichtete der zuständige Dezernatsleiter Marko Sucic im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport in der vergangenen Woche.

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat in seiner vergangenen Sitzung einige Anpassungen an dem Fragebogen beschlossen. Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat darüber hinaus die Formulierung der enthaltenen fünf Fragen festgelegt, ebenso wie die Form der Auswertung, die spätestens bis Ende August durch ein beauftragtes Fachbüro durchgeführt wird. Die Stadtverwaltung kann nun die Vorbereitungen für die Durchführung treffen.

Dieser Zeitplan sieht vor, dass es im Mai zwei Informationsveranstaltungen für Eltern von Zweit- und Drittklässlern geben wird. Beide Veranstaltungen finden in der Mettmanner Neandertalhalle am 18. und 19. Mai jeweils um 18.30 Uhr statt. Die anschließende, schriftliche und anonyme Befragung läuft dann bis zum 28. Mai. Im September werden die Ergebnisse dem Ausschuss sowie der Öffentlichkeit präsentiert.

Eltern, die an keiner der beiden Informationsveranstaltungen teilnehmen können, erhalten ihren Fragebogen über ihr Kind, sofern es die zweite oder dritte Klasse einer Mettmanner Grundschule besucht. Die Bezirksregierung schreibt eine verbindliche Elternbefragung zur Bedarfsanalyse vor.

Bürgerinitiative bezeichnet Auswertungsverfahren als Trick

Die Bürgerinitiative „Gesamtschule für Mettmann“ hat bereits auf die Ergebnisse der Ausschusssitzung reagiert. Grundsätzlich zeigt sich die Initiative erfreut darüber, dass die Stadtverwaltung die Befragung – entgegen anders lautender Gerüchte – noch vor den Sommerferien durchführen will. Auch die beschlossenen Anpassungen stoßen auf Zustimmung bei den Eltern, die sich als Bürgerinitiative für die Gesamtschule in Mettmann einsetzen.

Kritik übt die Initiative jedoch am Auswertungsverfahren: „Entgegen der Vorlage der Verwaltung, entgegen der Empfehlung der Bezirksregierung und entgegen der Empfehlungen des beauftragten Beratungsunternehmens Dr. Garbe & Lexis hat der Ausschuss mit den Stimmen der CDU, der FDP und der UBWG mehrheitlich beschlossen, das Ergebnis der Elternbefragung nicht hochzurechnen, sofern eine Rücklaufquote beim Fragebogen bei unter 100 Prozent liegt“, meint Jan Roth stellvertretend für die Bürgerinitiative „Gesamtschule für Mettmann“. Das werde, so erklären die Vertreter der Bürgerinitiative, jedoch vom Schulministerium NRW empfohlen, sofern eine 100-prozentige Beteiligung nicht erreicht würde.

Auf diese abweichende Beschlusslage reagiert Vorstandsmitglied Jan Roth: „Bei der Befragung müssen 100 Stimmen von Eltern der Drittklässler zugunsten einer Gesamtschule vorliegen, auch wenn nicht alle Eltern abstimmen. Das kann so nicht fair sein, denn bei der Schulanmeldung werden alle Eltern der betreffenden Kinder eine Schulauswahl treffen müssen“.

Eine Hochrechnung sei demnach folgerichtig. Die Bürgerinitiative sieht darin eine bewusste Benachteiligung für die Gesamtschule. Die Hürde würde durch diesen „Trick“, so Roth, erhöht. Die Mitglieder der Bürgerinitiative wollen sich weiterhin für die Einrichtung einer Gesamtschule in Mettmann engagieren und sich positiv in die Schulentwicklungsplanung einbringen.