Das Gebäude der Carl-Fuhlrott-Realschule. Foto: Volkmann
Das Gebäude der Carl-Fuhlrott-Realschule. Foto: Volkmann

Mettmann. Die Stadtverwaltung hat ein FAQ zu dem angekündigten Bürgerbegehren für den Erhalt der Realschule veröffentlicht: 

Die Stadtverwaltung beantwortet einige Fragen zu einem angekündigten Bürgerbegehren zum Erhalt der Carl-Fuhlrott-Realschule:

Wie kam es zur Entscheidung, eine Gesamtschule in Mettmann einzurichten und gleichzeitig die Carl-Fuhlrott-Realschule auslaufen zu lassen?

Im März 2019 wurde die Verwaltung nach rund sechsjähriger politischer Diskussion vom zuständigen Ausschuss beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung und unter Einbeziehung der bereits bestehenden Schulgebäude einen konkreten Zeitplan zu erarbeiten, um zum Beginn des Schuljahres 2021/22 eine Gesamtschule in Mettmann einzurichten. Die „Zeitschiene Gesamtschule“ war ab diesem Zeitpunkt in jeder Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport regelmäßiger Tagesordnungspunkt.

Im März 2020 wurden die Ergebnisse im Ausschuss vorgestellt und die Verwaltung wiederum beauftragt, die Rahmenbedingungen für die Einrichtung der Gesamtschule zu schaffen, inklusive einer verbindlichen Elternbefragung, die dann im Mai 2020 durchgeführt werden sollte, jedoch aufgrund der Corona-Pandemie auf September 2020 verschoben wurde. Dies war der letztmögliche Termin zur Durchführung der Elternbefragung, da ansonsten der zuvor mit der Bezirksregierung erarbeitete Zeitplan – inklusive des fix vorgegebenen Antragsschlusses zum 30. November – nicht mehr einzuhalten gewesen wäre.

Die Auswertung und Vorstellung der Ergebnisse im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport erfolgte Ende Oktober 2020. Aufgrund der Übergangsphase nach der Kommunalwahl (der Rat der Stadt ist für diese Fragen ausschließlich zuständiges Organ) verwies der Ausschuss das Thema in die Ratssitzung am 17. November 2020, wo dann anhand der vorliegenden Ergebnisse die endgültige Entscheidung pro Gesamtschule fiel. Die Bezirksregierung genehmigte die Gesamtschule in Mettmann im Januar 2021.

Die Bürgerinitiative möchte mit ihrem Bürgerbegehren die Realschule erhalten. Ist dieses Bürgerbegehren rechtmäßig?

Der Rat der Stadt hat nicht über die Rechtmäßigkeit, sondern nach dem Wortlaut der Gemeindeordnung (§26 GO NRW) über die Zulässigkeit zu entscheiden. Schulrechtlich ist die Bezirksregierung, sollte es zu einem erfolgreichen Bürgerentscheid kommen, zu beteiligen.

Wie lautet die konkrete Forderung des Bürgerbegehrens?

Das Bürgerbegehren steht für den Erhalt der Realschule mit vier Zügen am jetzigen Standort in der Goethestraße. Dies bedeutet, dass dieser Standort dann nicht mehr für die Gesamtschule zur Verfügung stehen würde.

Welche Rolle spielt die Stadtverwaltung im Rahmen eines Bürgerbegehrens?

Die Stadtverwaltung ist zur Neutralität verpflichtet, d.h. sie muss den Ratsbeschluss vom 17. November 2020 zur Einrichtung einer Gesamtschule in Mettmann umsetzen, wie auch das Bürgerbegehren begleiten. So ist die Initiative u.a. bereits dabei unterstützt worden, das Bürgerbegehren zu konkretisieren. Darüber hinaus haben mit Vertreterinnen und Vertretern der Initiative bereits beratende Gespräche unter Beteiligung der Bürgermeisterin sowie der zuständigen Dezernenten stattgefunden.

Was hat es mit der Kostenrechnung auf sich?

Rechtlich vorgeschrieben ist laut Gemeindeordnung die Unterstützung eines Bürgerbegehrens im Rahmen der Verwaltungskraft der Gemeinde. Eine kurzfristige und zeitgleich seriöse Kostenschätzung ist von der Stadtverwaltung nicht darstellbar, da der Sanierungsbedarf der Carl-Fuhlrott-Realschule von Grund auf neu berechnet werden muss und nicht auf bestehende Berechnungen früherer Jahre zurückgegriffen werden kann. Grund hierfür ist die politische Beratungslage, die stets vorsah, bei Gründung einer Gesamtschule die bestehende Realschule geregelt auslaufen zu lassen.

Die Komplexität der Berechnung ergibt sich aus der jetzigen Gebäudestruktur der Realschule. So besteht die Realschule nicht nur aus einem Hauptgebäude, sondern auch aus zwei Pavillons mit jeweils vier Klassenräumen, einer Sporthalle, einer Aula und einem Toilettengebäude. Teile dieser Gebäude sind sanierungsfähig, andere müssen komplett abgerissen und erneuert werden. Erst dann kann die Schule weiterhin dauerhaft über einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren in ihrer jetzigen Form weiterbetrieben werden.

Hinzu kommt, dass bei Erhalt der Realschule ein neues Areal für die geplante Gesamtschule gefunden werden müsste, da das Gelände der ehemaligen Anne-Frank-Hauptschule für den Betrieb einer mindestens vierzügigen Gesamtschule aus verschiedenen Gründen ungeeignet ist. Sämtliche Synergieeffekte der beiden nebeneinander gelegenen Grundstücke für die Gesamtschule würden bei der Neuplanung und Betrieb der Realschule verloren gehen. Damit müssten auch diese Kosten komplett neu berechnet werden.

Der Sanierungsaufwand kann daher auch nicht über eine einfache Faustformel berechnet oder geschätzt werden. Aus diesem Grund wurde von der Stadtverwaltung ein fachlich ausgewiesenes Architekturbüro beauftragt, die Kostenschätzung für die Sanierung der Realschule unter den genannten Bedingungen vorzunehmen. Die Ergebnisse stehen voraussichtlich im März zur Verfügung.

Durch dieses Verfahren mit dem Ziel einer seriösen Kostenrechnung gehen dem Bürgerbegehren keine Rechte verloren. Dies wurde der Initiative zum Erhalt der Realschule auch mitgeteilt.

Der aktuelle Schulentwicklungsplan liegt seit Oktober 2020 vor. Er zeigt auf, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den nächsten Jahren deutlich steigen wird. Wie wird die Schullandschaft in Mettmann den steigenden Schülerzahlen gerecht?

Während der langjährigen Diskussion um die Einrichtung einer Gesamtschule in Mettmann sind Verwaltung und Politik davon ausgegangen, dass die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner in mittelgroßen Städten und damit auch die Anzahl der Schülerinnen und Schüler laut einer bundesweit anerkannten Studie der Bertelsmann-Stiftung sinken wird.

Erst der Schulentwicklungsplan aus Oktober 2020 legte offen, dass die Schülerzahlen steigen werden. Die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 17. November 2020 zur Einrichtung einer Gesamtschule und zum Auslaufen der Realschule ist rechtlich verbindlich. Die Verwaltung hat daher empfohlen, die Zügigkeit der Gesamtschule von mindestens vier auf mindestens sechs zu erhöhen. Aktuell liegen der Verwaltung daher drei Prüfaufträge vor, die sich auf die Zügigkeit, die Baukosten, die Bauweise und alternative Standorte für eine Gesamtschule beziehen.

Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Fachausschuss Anfang 2020 waren keinerlei räumliche Alternativen bekannt, so dass die Realschule zwingend als Gesamtschulstandort heranzuziehen war.

Die Bürgerinitiative hat angekündigt, Klage gegen den bestehenden Ratsbeschluss zur Einrichtung einer Gesamtschule bei gleichzeitigem Auslaufen der Realschule einzureichen. Hätte das Auswirkungen auf einen pünktlichen Start der geplanten Gesamtschule?

Der potenzielle Inhalt der angekündigten Klage ist der Stadtverwaltung zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt. Weitere Aussagen zur Fragestellung sind daher nicht möglich. Das Anmeldeverfahren zur Gesamtschule wird am 5. Februar 2021 abgeschlossen sein. Sofern sich mindestens 100 Mettmanner Schülerinnen und Schüler anmelden, startet die Gesamtschule zum Schuljahr 2021/2022.