Wahlberechtigte, die bis zum 23. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sich an den Bürgerservice wenden. Foto: pixabay
Wahlberechtigte, die bis zum 23. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sich an den Bürgerservice wenden. Foto: pixabay

Mettmann. Aufgrund fehlerhafter Adressierungen müssen die Wahlbenachrichtigungen teilweise erneut versendet werden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Für die Kommunalwahl am 13. September müssen rund 2.000 Benachrichtigungen erneut verschickt werden. Das von der Stadt beauftragte Unternehmen hatte wegen eines technischen Problems rund 2.000 Wahlbenachrichtigungen nicht richtig adressiert: Bei Adressen mit alphanumerischer Hausnummer wurde der entsprechende Buchstabe nicht ausgewiesen. So steht im Adressfeld beispielsweise statt Musterstraße 2 B lediglich Musterstraße 2.

Die fehlerhaften Wahlbenachrichtigungen wird das beauftragte Unternehmen neu erstellen und verschicken. Bürgerinnen und Bürger, die trotz des Fehlers die erste Benachrichtigung erhalten haben, bittet die Stadtverwaltung, die neu zugestellte und korrigierte Wahlbenachrichtigung zu nutzen.