Die ukrainische Flagge hängt am Rathaus. Foto: Kreisstadt Mettmann/Archiv
Die ukrainische Flagge hängt am Rathaus. Foto: Kreisstadt Mettmann/Archiv

Mettmann. Die Stadt Mettmann hat die Auswirkungen der geplanten Kürzung in Höhe von 50
Prozent der bereitgestellten Mittel für die Flüchtlingsberatung in den
Gemeinschaftsunterkünften geprüft. So geht es nun weiter.


Nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen ist für die soziale Betreuung von Geflüchteten ein angemessener Betrag aus der Flüchtlingspauschale zu verwenden, wie die Stadtverwaltung mitteilt.

Eine feste prozentuale Zweckbindung gibt es seit mehreren Jahren nicht mehr. Die Stadt erfüllt diese Anforderungen bereits über die vorhandene Integrationsarbeit und die Betreuung der Geflüchteten vor Ort.

Die Integrationskoordination der Stadt Mettmann ist stark ausgelastet. Sie betreut unter
anderem den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, setzt Maßnahmepakete um, kümmert sich um zwei Gemeinschaftsunterkünfte und organisiert Sprachkurse für Geflüchtete. Eine deutliche Ausweitung der bisherigen Beratungszeiten sei deshalb kurzfristig nicht möglich, hieß es aus dem Rathaus.

Die Stelle für die sozialarbeiterische Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften ist seit
Ende Mai 2026 unbesetzt. Ein Stellenbesetzungsverfahren läuft. Nach derzeitigem Stand
kann die Stelle voraussichtlich im November oder Dezember 2026 neu besetzt werden.

Die Stadt bereitet eigenen Angaben zufolge diese Maßnahmen vor: Einrichtung eines regelmäßigen Beratungsvormittags für Geflüchtete aus den Gemeinschaftsunterkünften durch die Integrationskoordination – so schnell wie möglich; Einbindung der künftigen sozialarbeiterischen Fachkraft, sobald die Stelle besetzt ist, sowie eine Prüfung, ob das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Mettmann ergänzende Unterstützung leisten kann. Gespräche dazu laufen.

Im Herbst wird im Rahmen der Gremienberatungen laufend über den Fortschritt der Maßnahmen berichtet. Mit diesen Schritten will die Stadt sicherstellen, dass die soziale Betreuung und Beratung von Geflüchteten in den Gemeinschaftsunterkünften trotz der Mittelkürzung weiterhin möglich bleiben.