Eine Kerze steht an einem Grab. Symbolfoto: pixabay
Eine Kerze steht an einem Grab. Symbolfoto: pixabay

Mettmann. Bei der Friedhofsverwaltung kommt es an den Karnevalstagen zu Einschränkungen. 


Wegen der närrischen Tage ist auch die Friedhofsverwaltung an Altweiber (16. Februar) und Rosenmontag (20. Februar) eingeschränkt erreichbar, an beiden Tagen nur bis 11 Uhr. Am Veilchendienstag (21. Februar) läuft wie in allen Dienststellen der Verwaltung der Betrieb wieder wie gewohnt.