Mettmann. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10. Dezember die neuen Gebührensätze für das Jahr 2025 beschlossen. Für die Bürgerinnen und Bürger wird es teurer.
Die im Grundabgabenbescheid ausgewiesenen Gebühren ändern sich gegenüber dem Vorjahr. Für einen Musterhaushalt mit vier Personen werden sich laut Stadtverwaltung die verschiedenen Gebühren insgesamt um knapp acht Euro pro Monat oder etwa 95 Euro im
Jahr erhöhen.
„Ursächlich dafür steht unter anderem ein erhöhtes Müllaufkommen, Entscheidungen des Kreises Mettmann bezüglich der Müllverladestelle, die sich jetzt in Hilden und
nicht mehr in Mettmann befindet, was mit deutlich mehr Fahrzeug- und Personalaufwand verbunden ist und die Abschreibungen auf Kanäle“, so die Stadt. Die Erhöhung entspreche rund zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Bei der Straßenreinigung steigen die Gebührensätze um 16,5 Prozent. Gründe hierfür seien eine deutlich geringere Sonderpostenentnahme sowie höhere Personalaufwendungen, wie die Verwaltung mitteilt. Der Ansatz des Jahres 2024 sei zu gering bemessen gewesen und werde nunmehr unter Berücksichtigung des Ergebnisses 2023 für das Kalkulationsjahr 2025
angehoben.
Die Abfallbeseitigung wird um 10,8 Prozent teurer. Infolge einer Anhebung der vom Kreis Mettmann festgesetzten Kreisabfallbeseitigungsgebühr, die von der Stadt zu tragen und auf den Gebührenzahler umzulegen ist, erhöhen sich die stätischen Gebührensätze im
Vorjahresvergleich um sieben Prozent. Eine Zunahme der prognostizierten Müllmenge erhöht die Gebühren um weitere 1,8 Prozent. Die übrigen zwei Prozent sind auf höhere Personalkosten infolge einer Tourenumstellung zu einer weiter entfernten Kippstelle in Hilden zurückzuführen. Hierfür ist der Einsatz von zusätzlichem Personal sowie eines neuen
Müllfahrzeuges notwendig. Die Kippstellen werden durch den Kreis Mettmann festgelegt.
Und auch bei der Entwässerung steigen die Kosten. Bei Schmutzwasser um 11,2 Prozent auf 3,86 Euro pro Kubikmeter, beim Niederschlagwasser um 3,9 Prozent auf 1,33 Euro pro Quadratmeter.
Es stiegen die Gesamtaufwendungen um etwa 5,1 Prozent, wie die Stadtverwaltung zu den Gründen für die Erhöhung mitteilt. Gleichzeitig sinke die zugrunde gelegte Abwassermenge um rund fünf Prozent. „Insbesondere die Erhöhung der Abschreibungen des Kanalanlagevermögens und der BRW-Umlage sowie die anteilige Einbeziehung eines Verlustvortrages aus dem Jahr 2023 erhöhen die umzulegenden Gesamtkosten“.
Da zudem im Abwasserbereich viele Kosten fix sind, insbesondere die Abschreibungen des Kanalanlagevermögens und die kalkulatorische Verzinsung des gebundenen Kapitals sowie die Personalaufwendungen, wirkt ein Rückgang der Abwassermenge in gleichem Maße gebührenerhöhend. „Die bestehenden Gesamtkosten werden auf eine geringere Schmutzwassermenge umgelegt; die Gebühr je Kubikmeter steigt“, so die Verwaltung.
Grundsätzlich gelte, dass die Höhe der ermittelten Gebühren die voraussichtlichen Kosten des jeweiligen Gebührenhaushaltes deckte und keine Gewinne erwirtschaftet würden. „Sollte in einem Jahr die Höhe der Gebühreneinnahmen dennoch die Höhe der Kosten übersteigen, also ein Überschuss entstehen, so wird dieser in den Folgejahren kostensenkend beziehungsweise gebührenmindernd angerechnet“, informiert die Mettmanner Stadtverwaltung.
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