Eltern erhalten Beiträge für vier Monate ganz bzw. teilweise zurück. Foto: pixabay
Eltern erhalten Beiträge für vier Monate ganz bzw. teilweise zurück. Foto: pixabay

Mettmann. Die kommunalen Spitzenverbände und die Koalitionsfraktionen haben eine Einigung über die Erstattung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege und die Offene Ganztagschule für die Monate Februar bis Mai 2021 erzielt, teilt der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen mit.

Vorgesehen sei nun, dass die Elternbeiträge für Februar 2021 jeweils hälftig von Land und Kommunen übernommen werden, da die Einrichtungen wie im Januar 2021 vollständig geschlossen waren. Die Eltern erhalten somit für diesen Monat eine vollständige Erstattung des Elternbeitrages.

Für die Monate März bis einschließlich Mai 2021 wird die Verabredung aus 2020 erneuert. Hier übernahmen die Eltern 50 Prozent der Beiträge. Kommunen und Land teilten sich die verbleibenden 50 Prozent jeweils zur Hälfte. Diese Regelung wird für die Monate März bis einschließlich Mai 2021 erneut angewendet. Für die Eltern bedeutet das, dass für diese drei Monate jeweils die Hälfte des Beitrages erstattet wird.

Mit der jetzt vereinbarten Regelung werden die Beiträge für vier Monate (Februar bis Mai 2021) ganz bzw. zum Teil erlassen. Im Ergebnis werden den Eltern für diesen Zeitraum somit 2,5 Monatsbeiträge erstattet.

Sollten nach den Sommerferien 2021 pandemiebedingt erneut Einschränkungen erforderlich sein, soll bei einer möglichen erneuten Kostenübernahme von Elternbeiträgen die tatsächliche Inanspruchnahme der Kitas und OGS so weit wie möglich Berücksichtigung finden. Hierzu wollen die kommunalen Spitzenverbände einen Vorschlag vorlegen.

Das Jugendamt der Stadt Mettmann bittet alle Eltern wegen der Einzahlungen beziehungsweise der eingerichteten Daueraufträge eigenmächtig keine Änderungen vorzunehmen.

Die Rückerstattungen werden nun von der Verwaltung vorbereitet. Bei mehr als 2.000 Plätzen in der Kindertagesbetreuung und in der Offenen Ganztagsgrundschule bittet die Stadt um Verständnis und Geduld, weil die Bearbeitung mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf verbunden ist. Da die Bearbeitung sukzessive erfolgt, kann es zu einer Rückzahlung in mehreren Teilbeträgen kommen.