Das Mettmanner Rathaus auf der Neanderstraße. Foto: Kreisstadt Mettmann/Archiv
Das Mettmanner Rathaus auf der Neanderstraße. Foto: Kreisstadt Mettmann/Archiv

Mettmann. Mehr als 90 Konsolidierungsmaßnahmen enthält der Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts (HSK), den die Verwaltung in den vergangenen Wochen erarbeitet und am 23. April in der Ratssitzung der Politik übergeben hat.

Der Entwurf ist Grundlage für die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen. Der Rat hat in der Sitzung mehrheitlich entschieden, die Möglichkeiten zur Bilanzgestaltung der
Kommunen zu nutzen, die durch eine Gesetzesänderung des Landes möglich geworden ist. Beginn der Maßnahmen ist 2025 auf freiwilliger Basis, ab 2026 muss ein pflichtiges HSK
aufgestellt werden. Das bedeutet, dass der Haushalt der Stadt bis spätestens 2036 ausgeglichen sein muss. Die Verwaltung empfiehlt, ab 2025 in ein freiwilliges HSK
einzusteigen und auch die Verantwortung für die finanziellen Auswirkungen anstehender Entscheidungen zu übernehmen.

„Wir werden auf diesem Weg alles unternehmen, um die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten“, erklärte Bürgermeisterin Sandra Pietschmann.

Die Verwaltung hat sämtliche freiwilligen Leistungen ebenso wie die Pflichtaufgaben, für deren Standards die Stadt einen gewissen finanziellen Spielraum hat, auf den Prüfstand
gestellt. „Wunder haben wir aber nicht vollbringen können“, erklärte Bürgermeisterin Pietschmann. Würden sämtliche Vorschläge der Verwaltung maximal berücksichtigt, würde das ein Einsparpotenzial von rund 2,5 Millionen Euro ergeben.

Bürgermeisterin Pietschmann: „Die Summe all dieser Dinge wird uns nicht retten.“ Im aktuellen Haushaltsplan beträgt das Defizit 11,7 Millionen Euro, in der mittelfristigen
Finanzplanung werden ebenfalls Defizite im zweistelligen Millionenbereich ausgewiesen.
Solange Land und Bund nicht für die Finanzierung der Aufgaben sorgen, die sie auf die Kommunen übertragen, „bleiben wir strukturell unterfinanziert. Wir brauchen eine
verlässliche Finanzierung unserer Pflichtaufgaben“, forderte Bürgermeisterin Pietschmann. Passiert nichts, könne dieses strukturelle Defizit nur unter erheblichen Einschränkungen
und enormen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger kompensiert werden.

„Deshalb müssen wir jetzt Entscheidungen treffen, die wirklich essentiell sind“, so Bürgermeisterin Pietschmann. Würden sämtliche freiwilligen Leistungen wie beispielsweise
Feste und Feiern, Naturfreibad, Musikschule oder Stadtbibliothek gestrichen, würde dies eine erhebliche Verschlechterung der Attraktivität Mettmanns bedeuten und deutliche Veränderungen im gesellschaftlichen und sozialen Leben der Stadt mit sich bringen. Sollen diese Leistungen erhalten bleiben, müssen sie finanziert werden. Das wäre dann nur in Form von Steuern und Gebühren möglich.

Unter den aktuellen Rahmenbedingungen wäre die Stadt gezwungen, im Jahr 2036 die Grundsteuer B auf 1350 bis 1450 Prozentpunkte (derzeit sind es 720 Prozentpunkte)
festzulegen. „Das sollten wir aber erst tun, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger komplett überprüft und ausgeschöpft sind“, erklärte Bürgermeisterin Pietschmann.

Deshalb sollten alle Baumaßnahmen auf die Leitidee „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ überprüft und angepasst werden, die mangelhafte Flächenbevorratung (u.a. für
Gewerbe) verbessert, Maßnahmen mit großem Zukunftspotential (u.a. Energiegewinnung, energetische Maßnahmen an städtischen Gebäuden, neue Raumkonzepte für städtische Immobilien) priorisiert und die Digitalisierung zur Prozessverschlankung vorangetrieben werden.

Gleichzeitig müsse der Druck auf Land und Bund erhöht, die Altschuldenlösung eingefordert, eine ausreichende Finanzierung des Rechtsanspruchs auf die Offene
Ganztagschule (OGS) eingefordert, die Vorhaltekosten für Geflüchtete angemahnt, die rasant steigenden Kosten für „Hilfen zur Erziehung“ durch das Land gedeckelt und
Fördermitteltranchen in verlässliche Finanzierung für Pflichtaufgaben umgewandelt werden.
Erste kleine Hoffnungsschimmer gibt es dennoch: Neuerungen im Haushaltsrecht des Landes entlasten die Kommunen mittelfristig und laut Land scheinen positive wirtschaftliche Veränderungen ab 2027 / 2028 möglich, was sich vorteilhaft auf die Haushalte der Länder und Kommunen auswirken soll. Außerdem wurde die Altschuldenlösung auf Bundesebene aktuell wieder aufgerufen.

Bis dahin schlägt die Verwaltung eine gestaffelte Anpassung der Grundsteuer vor, um im HSK bis 2036 einen Haushaltsausgleich abbilden zu können. Bis 2027 soll die Grundsteuer B pro Jahr um 25 Prozentpunkte angehoben werden. Bei unveränderten Rahmenbedingungen müssten die Hebesätze ab 2028 um 35 Prozentpunkte und ab 2033
um 85 Prozentpunkte jährlich angehoben werden.

Nach den Beratungen in den Fachausschüssen ist die Verabschiedung des Doppelhaushalts 2024/2025 mit dem freiwilligen Haushaltssicherungskonzept für die Ratssitzung am 25. Juni geplant.