Mettmann. Interkommunale Zusammenarbeit wird von der Politik immer wieder gefordert, um Synergien zu erzielen und Kosten zu senken. Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben haben sich die Städte im Kreis Mettmann darauf verständigt, künftig eine zentrale Adoptionsvermittlungsstelle für alle kreisangehörigen Kommunen einzurichten.
Die Personalkosten werden anteilig von den Städten getragen. Die Adoptionsvermittlung ist eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers. Deshalb musste bislang
jedes Jugendamt eine eigene Adoptionsvermittlungsstelle vorhalten, für die mindestens zwei Vollzeitfachkräfte oder aber eine entsprechende Zahl von Teilzeitfachkräften
vorgehalten werden mussten.
Derzeit wird die Adoptionsvermittlung in allen kreisangehörigen Städten durch den Fachdienst „Pflegekinderdienst“ wahrgenommen, der auf sogenannten Mischarbeitsplätzen agiert. Dies hat die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes bisher als Ausnahme zugelassen. In der Folge der Reform des Vormundschaftsrechts und des Adoptionshilfegesetzes wird der Landschaftsverband Rheinland (LVR) keine Ausnahmen
mehr erteilen.
Deshalb ist nun eine langfristige Lösung nötig, die den rechtlichen Standards entspricht und die Qualität der Adoptionsvermittlung dauerhaft sicherstellt. Da die Adoptionszahlen in den Städten im Kreis zu gering sind, um die Einrichtung von zwei Vollzeitstellen in jeder Stadt zu rechtfertigen, ermöglicht es der Gesetzgeber, dass benachbarte Kommunen oder Kreise eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle einrichten. Hierfür ist die
Zustimmung des Landesjugendamtes erforderlich. Diese Lösung bietet eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative, da sie die gesetzlich geforderten Standards erfüllt und gleichzeitig
die Kosten auf mehrere Kommunen verteilt.
Das Landesjugendamt befindet sich mit den Jugendämtern seit einem Jahr im Gespräch für die Einrichtung einer kreisweiten Adoptionszentrale. Die Städte haben sich darauf
verständigt, dass diese Stelle in Erkrath eingerichtet werden soll. Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wäre die Zusammenarbeit der zehn Kommunen ab dem 1. Januar 2026 möglich.
Für Mettmann würde sich damit ein finanzieller Bedarf von jährlich rund 20.000 Euro ergeben. Demgegenüber steht ein Einsparpotenzial von zwei Sozialarbeiterstellen (mehr als 100.000 Euro im Jahr). „Die Einrichtung einer gemeinsamen Stelle stellt eine wirtschaftlich sinnvolle und organisatorisch effektive Lösung dar, die eine hochqualifizierte
Adoptionsvermittlung für alle Kommunen im Kreis ermöglicht“, so Bürgermeisterin Sandra Pietschmann. Nachdem der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter im Kreis befürwortet haben, muss nun noch der Rat zustimmen.