Foto: Archiv (Kreisstadt Mettmann)
Foto: Archiv (Kreisstadt Mettmann)

Mettmann. Der Seniorenrat hat darauf hingewiesen, dass es bei dem Versand der Wahlbenachrichtigungen zu Irritationen gekommen sein könnte. Am Sonntag, 26. Mai, finden zwei Wahlen statt: die Europawahl und die Wahl des Seniorenrates. 

Bei der Versendung der Wahlbenachrichtigungen sei in der Bevölkerung eine Verunsicherung aufgetreten, so der Seniorenrat. Die Seniorenratsmitglieder möchten erneut darauf hinweisen, dass am 26. Mai zwei Wahlen stattfinden: die Europawahl und die Seniorenratswahl.

Da die Briefumschläge für beide Benachrichtigungen identisch sind und gleich aussehen, sei bei einigen Wahlberechtigten der Eindruck einer Doppelbenachrichtigung für die Europawahl entstanden, erklärt Wolfgang Friedrich vom Seniorenrat. Es bestünde demnach die Gefahr, dass einer der Umschläge versehentlich entsorgt werden könne.

Der Seniorenrat empfiehlt daher, genau hinzuschauen: „Erst beim Öffnen der Umschläge und beim genauen Lesen wird ersichtlich, dass es sich um zwei verschiedene Wahlbenachrichtigungen handelt.“

Wer bereits irrtümlich eine Wahlbenachrichtigung entsorgt hat, kann dennoch unter Vorlage des Personalausweises an der jeweiligen Wahl teilnehmen.