Sabine Hauswald mit Volker Klein und Felix Spiecker. Foto: MUT
Sabine Hauswald mit Volker Klein und Felix Spiecker. Foto: MUT

Wie soll sich das Umfeld von Kirchendelle und Hasseler Straße künftig entwickeln? Die Wählergemeinschaft M.U.T. (Mettmann Unabhängig Transparent) setzt sich für eine „zusätzliche, neutrale und wissenschaftlich begleitete Bürgerbefragung“ zum Bebauungsplan 158 ein.


„Eine Bürgerbefragung nimmt uns die politische Verantwortung nicht ab. Sie kann uns aber helfen, die
Wünsche und Bedürfnisse der Menschen besser zu verstehen und in unsere Abwägung einzubeziehen.
Schon bei den ersten öffentlichen Informationsveranstaltungen der Stadt ist bei mir der Gedanke entstanden, dass wir gezielt die Menschen fragen sollten, die von den möglichen Veränderungen unmittelbar betroffen sind. Im Laufe der Zeit haben auch viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern gezeigt, dass der Wunsch besteht, mit den eigenen Anliegen gehört und berücksichtigt zu werden. Für uns gehört es zu unserem Wählerauftrag, diese Stimmen ernst zu nehmen und ihnen bei der Entscheidungsfindung das nötige Gewicht zu geben“, erklärt Sabine Hauswald, Ratsmitglied der M.U.T.-Fraktion.

Die Wählergemeinschaft begründet: „Die bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten, darunter die öffentlichen Auslegungen der Planungsunterlagen, die Möglichkeit zu Einwendungen und die Bürgerinformationsveranstaltungen, waren wichtige Schritte, um über die Planungen zu informieren und unterschiedliche Sichtweisen sichtbar zu machen. Diese Angebote sollen ausdrücklich nicht infrage gestellt werden, ganz im Gegenteil. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die weitere Auseinandersetzung mit dem Vorhaben und wurden aus Sicht der Wählergemeinschaft sehr sorgfältig geplant und transparent für alle umgesetzt. M.U.T. möchte diese Beteiligung durch eine gezielte Befragung der Menschen im betroffenen Umfeld jedoch sinnvoll ergänzen.

Denn aus den eingereichten Einwendungen und öffentlichen Wortmeldungen allein lässt sich nicht ohne
Weiteres ableiten, welche Wünsche und Prioritäten die Gesamtheit der betroffenen Bürgerinnen und
Bürger in Metzkausen hat. M.U.T. möchte deshalb gezielt nachfragen, welche Erwartungen die Menschen an die Nahversorgung haben, welche Aspekte ihres Wohnumfelds ihnen besonders wichtig sind und welche Bedenken oder Chancen sie mit einer möglichen Veränderung verbinden.

Auch in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern wurde im Laufe der Zeit deutlich, dass der Wunsch
nach einer gezielten Befragung und einer stärkeren Berücksichtigung der eigenen Bedürfnisse besteht.
Zudem wurde die Idee einer Bürgerbefragung zuletzt auch in der politischen Beratung aufgegriffen. Für
M.U.T. ist dies ein weiterer Anlass, den Vorschlag einer neutralen und wissenschaftlich begleiteten Befragung konkret voranzubringen. Sie soll die bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten sinnvoll ergänzen
und dazu beitragen, die Perspektiven der betroffenen Menschen systematisch in die Entscheidungsgrundlage aufzunehmen.

Dafür schlägt M.U.T. vor, eine unabhängige Universität oder Hochschule aus der Region mit der Konzeption, wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung der Befragung zu beauftragen. Die Fragen und Antwortmöglichkeiten sollen neutral formuliert werden, unterschiedliche Interessen berücksichtigen und
keine Zustimmung oder Ablehnung des Lebensmittelmarktes vorgeben. Einen Fragebogen hat M.U.T.
bereits erstellt, dies aber mit ausdrücklichem Hinweis, dass die Gestaltung und Konzeption ausdrücklich
bei der Uni oder Hochschule liegen solle und es sich lediglich um ein Anschauungsbeispiel handelt,
welche Inhalte hier so neutral wie möglich abgefragt werden könnten.

Die Befragung soll anonym und methodisch nachvollziehbar erfolgen. Auch der Kreis der zu befragenden Haushalte und die räumliche Abgrenzung des betroffenen Umfelds sollen sachgerecht festgelegt
werden. Die Stadt könnte nach Vorstellung von M.U.T. den Versand der Unterlagen an die ausgewählten Haushalte übernehmen, soweit dies organisatorisch, rechtlich und datenschutzrechtlich möglich ist.
Die unabhängige wissenschaftliche Einrichtung soll insbesondere die neutrale Konzeption und Auswertung sicherstellen. „Bei einem Vorhaben wie dem Bebauungsplan 158 müssen viele unterschiedliche Belange sorgfältig abgewogen werden. Die bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten haben dafür bereits wichtige Informationen geliefert. Eine ergänzende Bürgerbefragung kann uns helfen, die Einschätzungen der Menschen im betroffenen Umfeld systematisch zu erfassen und die Entscheidungsgrundlage zu verbreitern. Dabei ist uns wichtig: Die Befragung soll offen im Ergebnis sein. Sie soll informieren und Orientierung geben, aber keine politische Entscheidung ersetzen“, erklärt Volker Klein, Fraktionsvorsitzender der M.U.T.

Für M.U.T. geht es nicht allein darum, was baurechtlich möglich ist. Ebenso wichtig ist, ob eine Entwicklung den tatsächlichen Bedürfnissen vor Ort entspricht und welchen Mehrwert sie für die Menschen und ihr Wohnumfeld bietet. Die Befragung soll dazu beitragen, diese Perspektiven besser zu verstehen und neben den planungsrechtlichen, verkehrlichen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Aspekten in die weitere Beratung einzubringen. „Stadtentwicklung darf sich nicht allein daran orientieren, was baurechtlich möglich ist. Entscheidend ist auch, was für die Menschen vor Ort sinnvoll ist und welchen tatsächlichen Mehrwert eine Veränderung für ihr Wohnumfeld bietet. Dafür müssen wir genau hinhören und unterschiedliche Perspektiven berücksichtigen. Eine neutral konzipierte und unabhängig ausgewertete Bürgerbefragung kann sichtbar machen, welche Bedürfnisse und Prioritäten die Menschen haben. So schaffen wir mehr Transparenz und eine bessere Grundlage für eine verantwortungsvolle Entscheidung“, betont Felix Spiecker, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der M.U.T.

Die Ergebnisse der Befragung sollen als zusätzlicher Bestandteil in die Entscheidungsvorlage zum Bebauungsplan 158 einfließen. Eine politische Entscheidung wird damit ausdrücklich nicht vorweggenommen. Die abschließende Abwägung und Entscheidung bleiben beim Rat der Stadt Mettmann, der die Befragungsergebnisse gemeinsam mit den weiteren relevanten Belangen bewerten soll.