Die Koenneckestraße ist für Radler in Gegenrichtung befahrbar. Foto: Kreisstadt Mettmann / Verkehrsinfrastruktur
Die Koenneckestraße ist für Radler in Gegenrichtung befahrbar. Foto: Kreisstadt Mettmann / Verkehrsinfrastruktur

Mettmann. Die Einbahnstraßenregelung auf der Koenneckestraße wurde für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. das teilt die städtische Verwaltung mit.

Neben einer Ergänzung der bestehenden Beschilderung sei dort durch den Zusatz „Radfahrer frei“ auch ein Schutzstreifen entlang des rechten Fahrbahnrandes über die volle Länge angelegt worden, hieß es aus dem Rathaus.

Gleichzeitig seien die Markierungsarbeiten so durchgeführt, dass der Radverkehr bereits im Kurvenbereich geschützt einbiegen kann und der entgegenkommende Verkehr ausreichend Platz lässt.

„Durch die Freigabe der Koenneckestraße in Gegenrichtung ist es nun möglich von der Bergstraße den direkten Weg zur Berufsschule einzuschlagen, statt wie bisher einen Umweg von gut 300 m in Kauf zu nehmen“, so die Verwaltung.

Neben der verbesserten Erreichbarkeit der Berufsschule sei der „rote Faden“ weiter in Richtung Elberfelder Straße gespannt worden. Dort sei eine Treppenanlage auf dem Verbindungsweg zwischen Koenneckestraße und Elberfelder Straße so umgebaut, dass die Rampe die dortige Rampe von einem Meter Breite auf mehr als zwei Meter verbreitert worden. „Dadurch kann die Rampe auch von Lastenfahrrädern und Rädern mit Anhängern befahren werden. Die andere Hälfte der Treppenanlage besitzt weiterhin Treppenstufen. Dies ist notwendig, damit man in der Winterzeit besseren Halt findet und bei Glatteis nicht wegrutscht.“ Die Umbauarbeiten seien auch hier inzwischen abgeschlossen.

Die Start erläutert: „Als letztes fehlendes Element wird nun noch auf der Bergstraße in Richtung der neu freigegebenen Einbahnstraße ein Grünpfeil nur für Radfahrer an der Ampel auf der Bergstraße angebracht. So muss man zukünftig nicht mehr an der Ampel warten, sondern kann ganz bequem und ohne Wartezeit abbiegen. Das notwendige Schild wird in den kommenden Wochen durch den Baubetriebshof installiert.

An dieser Stelle ist noch einmal zu betonen, dass ein Grünpfeil wie ein Stopp-Schild wirkt. Die Fahrt muss also kurz unterbrochen werden, bevor man bei Rot fahren darf.“