Im Mehrgenerationenhaus gegenüber der Galerie Königshof bietet die Stadt Informations- sowie Kinder- und Jugendangebote an. Foto: André Volkmann
Im Mehrgenerationenhaus gegenüber der Galerie Königshof bietet die Stadt Informations- sowie Kinder- und Jugendangebote an. Foto: André Volkmann

Mettmann. Das Land NRW hat als erstes Bundesland im Mai 2022 das Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es, die gute Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen (auf der Grundlage des § 8a SGB VIII) zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. Das Jugendamt Mettmann initiierte in dieser Woche zwei Veranstaltungen zur Kooperation und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz.


Zum ersten Mal tagte das kommunale Netzwerk Kinderschutz. Yvonne Herda (Jugendhilfeplanung und Prävention) lud als Koordinatorin dazu Netzwerk- und Kooperationspartner des Jugendamtes mit dem Ziel ein, zentrale Schnittstellen und
Handlungsabläufe im Kinderschutz zu klären, sodass im Zuge der Gemeinschaftsverantwortung mehr Transparenz und Stabilität im Umgang mit Kinderschutz hergestellt werden kann.

Die Veranstaltung fand großen Anklang: Teilgenommen hatten knapp 60 Fachkräfte aus verschiedenen Berufsgruppen wie Polizei, Kinderärzte, Hebammen, Träger der Jugendhilfe, Beratungsstellen und andere. Das Netzwerk Kinderschutz wird sowohl in Mettmann als auch
jugendamtsbezirksübergreifend in interkommunaler Zusammenarbeit der Städte Mettmann, Erkrath und Haan koordiniert und laufend weiterentwickelt.

Vertiefend beschäftigten sich die Fachkräfte des Jugendamtes aus allen Abteilungen mit der Methode der Fallwerkstatt. Die Fallwerkstatt dient als Reflexionsmethode von Fällen, hier gemeint die Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften des Jugendamtes und den Familien mit Blick auf das Kind / den Jugendlichen. Ziel der Veranstaltung war es, zukünftig mit Hilfe dieser Reflexionsmethode sowohl aus erfolgreichen als auch aus ungünstigen Fallverläufen zu lernen, sodass diese Erkenntnisse in der Praxis wirkungsvoll für die zukünftige Zusammenarbeit mit den Familien in Mettmann genutzt werden können.

Die Referentin Birgit Maschke stellte eine Form der dialogischen und multiperspektivischen Fallreflexion vor, um komplexe Wirkungszusammenhänge gemeinsam mit vielen Beteiligten zu erforschen, um so eine sehr gute Fachpraxis im Kinderschutz zu sichern. Teilgenommen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kommunalen Sozialdienstes, des Adoptions- und Pflegekinderdienstes, der Abteilung Kindertagesbetreuung,  der Frühen Hilfen, der
Jugendförderung, der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern und die Jugendhilfeplanung.

Im Jugendamt Mettmann stehen Fachkräfte zur Verfügung, die Berufsgeheimnisträgern, wie z.B. Fachkräften aus dem Gesundheitswesen, Berufspsychologinnen und Psychologen,
Beraterinnen und Beratern sowie Lehrerinnen und Lehrern mit einem Beratungsangebot zur Verfügung stehen, wenn es darum geht, eine mögliche Kindeswohlgefährdung einzuschätzen. Dieser Fall wird anonymisiert beraten. Für weitere Informationen steht Yvonne Herda unter Telefon 02104 980-485 gerne zur Verfügung