Bei der Lärmkartierung ist unter anderem Straßenlärm zu berücksichtigen. Foto: pixabay
Bei der Lärmkartierung ist unter anderem Straßenlärm zu berücksichtigen. Foto: pixabay

Mettmann. Die Ergebnisse einer Lärmkartierung werden am Mittwoch, 24. Februar, im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität vorgestellt. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Die Kreisstadt hatte ein Düsseldorfer Ingenieurbüro mit der Untersuchung beauftragt. Gemäß der Umgebungslärmrichtlinie, die durch das Bundesimmissionsschutzgesetz  rechtlich umgesetzt wird, muss die Stadt einen Lärmaktionsplan aufstellen, wenn anhand einer Lärmkartierung festgestellt wird, dass die Lärmbeeinträchtigungen an bestimmten Stellen im Stadtgebiet gewisse Grenzwerte überschreiten. Diese Berechnungen müssen alle fünf Jahre wiederholt werden. Zu berücksichtigen ist insbesondere Lärm, der durch viel Verkehr auf Straßen- und Schienen entsteht.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung sowie Maßnahmen, die getroffen werden müssen, um die Bevölkerung vor Lärm zu schützen, will die Stadt auf einer Bürgerinformationsveranstaltung vorstellen, sobald dies wieder möglich sein wird.

Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität stehen neben vielen Anträgen und Anfragen der Ratsfraktionen (u.a. zu den Themen Radverkehrskonzept, Essbare Stadt, Einstellung eines Klimaschutzmanagers sowie Patenschaften für Baumbeete und Grünflächen) noch folgende Punkte auf der Tagesordnung: Haushaltsplanberatungen, Fußgängersicherheit rund ums Rathaus, Sachstandsbericht Radverkehrskonzept und Mitgliedschaft im Klima-Bündnis.

Eröffnet wird der öffentliche Teil der Sitzung, die im Rathaussaal stattfindet, um 17 Uhr. Wegen der Corona-Pandemie ist die Anzahl der Besucherplätze begrenzt.