Leserbriefe stellen keine redaktionelle Meinungsäußerung dar, dürfen gekürzt und online veröffentlicht werden - notwendig sind die Angabe von Name und Wohnort. Bild: pixabay
Hinweis: Leserbriefe stellen keine redaktionelle Meinungsäußerung dar, dürfen gekürzt und online veröffentlicht werden - notwendig sind die Angabe von Name und Wohnort. Beides liegt der Redaktion vor. Bild: pixabay

Mettmann. In Mettmann soll die Grundsteuer B erhöht werden. Zu diesem Thema hat uns ein Leserbrief erreicht. 

Thomas Scholz aus Mettmann schreibt in seinem Leserbrief:

Sehr geehrte Frau Pietschmann,
sehr geehrte Damen und Herren,

An der vordergründigen Diskussion über das Prozedere in Politik und Verwaltung werden wir uns hier nicht beteiligen. Über die Rechtmäßigkeit können wir nicht urteilen. Damit werden sich ggf. Juristen beschäftigen müssen.

Zur Sache: Es geht um die beabsichtigte Erhöhung der Grundsteuer B um 65 Prozentpunkte!

Steuererhöhungen gehören zur Normalität. Steuererhöhungen müssen dynamisch sein – d.h. ausgewogen und die Finanzkraft der Bürger nicht überfordernd. Hier geschieht das schräge Gegenteil. Die angestrebte Erhöhung der Grundsteuer B sprengt jeden Rahmen, macht fassungslos, trifft den Bürger wie ein kalter Schlag. Diese Anpassung ist vollständig unangemessen. Eine reine Verzweiflungstat.

Blicken wir der Tatsache ins Auge. Die Stadt Mettmann ist nun faktisch insolvent. Eine Transfusion aus dem Geldbeutel der Bürger ist keine Lösung, sondern verlängert nur das Leiden.

Wie es dazu kommen konnte? Das hat vielfältige Ursachen. Die strukturell chronische Unterfinanzierung der Gemeinden ist bekannt (s. Deutscher Städtetag). Aber auch hausgemachte Ursachen sind verantwortlich. Seit Jahren ist auch in Mettmann bekannt, dass infrastrukturelle Kosten nicht gedeckt sind.

Die städtische Wirtschaftsförderung hat in den vergangenen Legislaturen im wesentlichen nichts zur verbesserten Finanzausstattung beigetragen. Die Corona-Pandemie ist dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Wie erklärt man in diesem Zusammenhang die erneuten Mehrausgaben von vier Millionen Euro im Haushaltsansatz 2021?

Vollständig abenteuerlich erscheint in diesem Kontext das Wunschzetteldenken nach einer Gesamtschule – eine reine Luxusdiskussion, denn nie zuvor war unser Bildungssystem so durchlässig wie heute. Von dieser Grundsteuermaßnahme ist jeder einzelne Bürger Mettmanns, ob arm oder reich betroffen, ganz konträr zu dem Wahlversprechen ‚bezahlbarer Wohnraum für alle‘.

Welche Zwänge führen notwendig gerade zu dieser beabsichtigten Entscheidung?

Recht und Rechtsempfinden laufen bekanntlich oft auseinander. Ausgleichend ist an dieser Maßnahme nichts. Marktüblich auch nicht. Man stelle sich im privaten Konsum nur einmal vor: Von heute auf morgen eine hyperinflationäre Preissteigerung von 65 Prozent. (i.W. „fünfundsechzig“) Nicht marktüblich. In solch einen Laden würde doch freiwillig niemand mehr gehen.

Diese Steuererhöhungen lehnen wir vollständig ab! Bis hierher bleibt ein sehr übler Geschmack.

Wir werden uns um adäquate Maßnahmen (Rechtsmittel) bemühen, um dieses Vorgehen bei der Haushaltsplanung, sowie die maßlose Grundsteuererhöhung abzuwenden.

Mit hoffnungsvollen Grüßen

Thomas Scholz
auch im Namen von mittlerweile schon zahlreichen enttäuschten Mitbürgern

Mehr zum Thema Haushaltsentwurf 2021 und der beabsichtigten Erhöhung der Grundsteuer B gibt es hier.