Leserbriefe stellen keine redaktionelle Meinungsäußerung dar, dürfen gekürzt und online veröffentlicht werden - notwendig sind die Angabe von Name und Wohnort. Bild: pixabay
Hinweis: Leserbriefe stellen keine redaktionelle Meinungsäußerung dar, dürfen gekürzt und online veröffentlicht werden - notwendig sind die Angabe von Name und Wohnort. Beides liegt der Redaktion vor. Bild: pixabay

Mettmann. In Mettmann gilt ein Fütterungsverbot für Tauben. In einem Leserbrief äußert sich nun die „LAG Stadttiere und Taubenschutz“ der Tierschutzpartei LV NRW.

Die Mettmanner Stadtverwaltung hatte jüngst auf das Fütterungsverbot hingewiesen und darauf, dass Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden können.

Zum Umgang mit Stadttauben schreibt Michael Siethoff für die LAG Stadttiere und Taubenschutz der Tierschutzpartei LV NRW in Iserlohn:

„Sehr geehrte Frau Pietschmann, Bürgermeisterin der Stadt Mettmann,

als Reaktion auf die Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 16.02.2021 zum Thema Stadttauben möchten wir Ihnen als Landesarbeitsgruppe Stadttiere und Taubenschutz der Tierschutzpartei Landesverband NRW folgendermaßen antworten:

Wir stellen zuerst einmal fest: Zynischer und herzloser geht es ja wohl nicht! Die Stadttaube lebt als wildes Haustier in unseren Innenstädten. Es handelt sich hierbei nicht um ein Wildtier, dass sich am „Nahrungsüberangebot“ in unseren Innenstädten sattfrisst, sondern es handelt sich um Nachkommen von Brieftauben, die irgendwann einmal gestrandet sind. Sie sind als Haustier auf die Fürsorge des Menschen gewöhnt und angewiesen und müssen sich in den Straßen auf Essensreste und verwertbaren Müll stürzen, um überleben zu können. Durch den aktuellen Lockdown hat sich das Nahrungsangebot drastisch verkleinert, viele Tiere krepieren elendig an ihrem Hunger. Unserer Meinung nach handelt es sich bei Fütterungsverboten nicht um eine Gefahrenabwehr, sondern um Tierquälerei!

Dass ein Nahrungsüberangebot zu Bewegungs- und Vitaminmangel führt, dürfte in diesem Zusammenhang eine Exklusivmeinung der Stadt Mettmann sein! Es fängt schon damit an, dass es für Stadttauben in den seltensten Fällen ein Nahrungsüberangebot gibt. Es ist natürlich richtig, dass Brötchenreste und heruntergefallene Pommes Frites kein artgerechtes Futter darstellen. Saaten, Körner und Gräser sind die natürliche Nahrungsgrundlage, damit eine Taube sich gesund entwickeln und widerstandsfähig gegen Krankheiten zeigen kann. 

Ein Verbot des unkontrollierten Fütterns von Essensresten macht also nur dann Sinn, wenn stattdessen Verantwortung übernommen wird. Kontrolliertes und artgerechtes Füttern, an fest vorgegebenen Plätzen. Stadttauben sind ortstreu, so dass ihre Gelege in der Nähe der Futterplätze liegen würden. So kann Taubenkrankheiten vorgebeugt und so können die Eier in den Gelegen gegen Gipseier ausgetauscht werden. So ähnlich funktioniert das Augsburger Modell, bei dem in betreuten Schlägen so oder so ähnlich vorgegangen wird. So und nur so hat man eine Populationskontrolle!

Statt eines tierquälerischen Fütterungsverbotes und der Verfolgung der Menschen, die ein Herz für Tiere zeigen, fordern wir die Stadt Mettmann dazu auf betreute Taubenschläge einzurichten. Gehen sie auf die Menschen zu, die den Tieren helfen möchten, statt sie mit Bußgeldern zu bedrohen.“