Das Heinrich-Heine-Gymnasium in Metzkausen. Foto: André Volkmann
Das Heinrich-Heine-Gymnasium in Metzkausen. Foto: André Volkmann

Mettmann. Über eine Mehrklassenbildung am Heinrich-Heine-Gymnasium (HHG) zum Schuljahr 2024 / 2025 muss das Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheiden.

Nachdem die Bezirksregierung die Bildung einer zusätzlichen 5. Klasse am HHG zum Schuljahr 2024 / 2025 abgelehnt hatte, hatte die Stadt gegen den Bescheid der
Bezirksregierung Klage eingereicht. Zugleich wurde der Bezirksregierung für eine außergerichtliche Einigung eine Frist bis zum 25. April gesetzt. Die Bezirksregierung hat
jedoch mitgeteilt, dass sie an ihrer Entscheidung festhält, sodass der Fall nun vor das Verwaltungsgericht geht.

Stadtjustiziar Richard Bley: „Wir hoffen, dass das Gericht schnell ein Urteil fällt, damit endlich geklärt wird, an welche Schule die Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien gehen können.“

Der Rat hatte die Verwaltung im März beauftragt, zum neuen Schuljahr fürs HHG einmalig eine zusätzliche Eingangsklasse bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen. Die
vierzügige Schule, so die Entscheidung, solle aufgrund der hohen Anmeldezahl zum neuen Schuljahr eine zusätzliche fünfte Klasse bilden.