Mettmann. Mit Anpassung der Kalkulationen für die Gebührenhaushalte Entwässerung, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung ergeben sich für das Jahr 2022 neue Gebührensätze, die dem Rat in Änderungssatzungen zur Beschlussfassung in der Ratssitzung am 26. September vorgelegt werden.
Danach erfolge eine Rückzahlung an Bürgerinnen und Bürger, die zu deren
unmittelbarer Entlastung führt, teilt die Stadtverwaltung mit.
Der Gesamtbetrag der an Bürgerinnen und Bürger zu erstattenden Beträge beläuft sich auf rd. 715.000 Euro. Mindererträge aufgrund geringerer Gebührensätze durch die aktualisierte Gebührensatzung 2022 belasten das Jahresergebnis des städtischen Haushaltes 2022 in gleicher Höhe.
Für das Jahr 2023 sind Kalkulationsanpassungen sowie damit einhergehende Satzungsänderungen ebenfalls in Bearbeitung. Auch dies wird zu einer Entlastung der Bürger führen.
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