Die Aufschrift
Die Aufschrift "Rathaus" ist an einer Wand angebracht. Foto: Volkmann/symbolbild

Mettmann. Die Traglufthalle kann abgebaut werden. Das bestätigte Richard Bley, Justiziar der Stadt, am Dienstagabend im Haupt- und Finanzausschuss.

Demnach sei ein vom Eigentümer Paranet beantragtes Beweissicherungsverfahren beim Landgericht Wuppertal, wonach ein vom Gericht bestellter Gutachter die
Bewohnbarkeit der Traglufthalle beurteilt, mittlerweile abgeschlossen. Die Halle würde zu Beweissicherungszwecken nicht mehr benötigt, erklärte Bley.

Den Abbau muss die Stadt mit dem Eigentümer abstimmen.

„Die Traglufthalle war als Gemeinschaftsunterkunft für Schutzsuchende aus der Ukraine angemietet worden“, erklärt die Verwaltung. „Als die ersten Betroffenen im Sommer des vergangenen Jahres in die Halle ziehen sollten, betrug die Innentemperatur mehr als 40 Grad. Auch eine installierte Klimaanlage war, im Gegensatz zu den Beteuerungen des
Eigentümers, nicht in der Lage, in der Halle akzeptable Bedingungen zu schaffen. Die Stadt hatte daraufhin den Vermieter aufgefordert, die Voraussetzungen zur Bewohnbarkeit zu schaffen. Dies wurde nicht erfüllt, sodass die Stadt im November des vergangenen Jahres den Vertrag mit Paranet kündigte.“