Bei einem Ortstermin konnten sich Teilnehmer Eindrücke verschaffen. Foto: FDP Mettmann
Bei einem Ortstermin konnten sich Teilnehmer Eindrücke verschaffen. Foto: FDP Mettmann

Mettmann. Im Ausschuss für Planung, Umwelt und Bauen am 16. September hat die Verwaltung die Pläne zur Bebauung der Kirchendelle vorgestellt. Erstmals wurde auch eine Skizze vorgelegt, auf der eine mögliche Gebäudeanordnung für den geplanten Supermarkt zu sehen war.


Bei einer Wanderung durch die Kirchendelle ging es daher um die erneute Betrachtung der geplanten Baugebiete direkt vor Ort. Am 13. Oktober wird der Rat final über die bereits mehrheitlich im Planungsausschuss beschlossene Wohnbebauung, eine 14 Meter breite Straße und ein Nahversorgungszentrum inklusive großer Parkplatzfläche entscheiden. Vom ersten Tage an sprach sich die FDP Fraktion kritisch gegen diese Pläne aus. Intensive Gespräche mit Anwohnern, dem BV Metzkausen sowie der Bürgerinitiative vor Ort sorgten für eine Abwägung aller Argumente und verfestigten die Ablehnung aller Bauvorhaben. Mehrfach waren dabei die FDP-Ratsmitglieder vor Ort.

Die FDP Fraktionsvorsitzende Andrea Metz führt aus: „Bereits bei Vorlage der Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens, haben wir die Untersuchungsergebnisse bemängelt und der Verabschiedung unsere Zustimmung verweigert.“ Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thomas Sterz ergänzt: „Insbesondere fehlte uns eine Untersuchung der Auswirkungen auf die übrigen Supermärkte der Stadt. Wir sahen daher keinen Bedarf an weiteren Nahversorgern, was uns Bürger aus dem geplanten Einzugsgebiet bestätigten.“

Neben diesem zentralen Gesichtspunkt des fehlenden Bedarfes sind zwei weitere Aspekte aus Sicht der FDP von zentraler Bedeutung: Zum einen ist es gerade der grüne Gürtel um und in Mettmann, der unsere Stadt liebens- und lebenswert macht. Die Beschneidung der wichtigen Frischluftschneise in Zeiten von immer wärmeren Temperaturen und die Versieglung großer Flächen darf nicht in Art einer „Salamistrategie“ voranschreiten. Die Liberalen fürchten, dass Tür und Tor für eine Hauptverkehrsachse zwischen Peckhauser Straße und Hasseler Straße geöffnet wird. Dies könnte zukünftig die weitere, großflächige Versiegelung fruchtbarer Ackerböden durch zusätzliche Wohnbebauung nach sich ziehen. „ Das wollen wir nicht“, so Andrea Metz. In diesem Punkt sei die FDP tatsächlich „grüner als die Grünen“.

Zum zweiten wird die Bebauung zusätzliche Verkehrsströme aus ganz Mettmann anziehen. Den so genannten „Nahversorger“ werden Bürger aus ganz Mettmann mit dem Auto anfahren. „Dass die Hasseler Straße diese Verkehrsströme aufnehmen kann, bezweifeln wir“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thomas Sterz.

Grundsätzlich spricht sich die FDP Mettmann dafür aus, die weitere Einwohnerentwicklung mit der vorhandenen Infrastruktur und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt in Einklang zu bringen. Die Liberalen halten eine Einwohnerzahl von rund 40.000 für eine Größenordnung, die nicht wesentlich überschritten werden sollte. Zusätzliche Einwohner bedeuten auch zusätzliche Anforderungen etwa an Feuerwehr und Rettungsdienst, Bildung und Verkehr.

Dieses sind die drei wichtigsten Gründe, warum die Fraktion der Liberalen weiterhin bei einer Ablehnung bleibt. Auch bei der entscheidenden Ratssitzung am 13. Oktober. Aufgrund der hauchdünnen Mehrheit für die CDU, Grünen, SPD und ZSM, die sich für die Bebauung ausgesprochen haben, könnte es zu einer denkbar knappen Abstimmung kommen. Die FDP als zweitstärkste Fraktion erhält für die Position auch Zuspruch von weiteren Fraktionen und Ratsmitgliedern in der Ablehnung der Kirchendelle Bebauung. Da alle Fraktionen über die letzten Monate die jeweilige Position deutlich gemacht haben, könnte eine geheime Abstimmung dazu beitragen, dass jedes Ratsmitglied wirklich nur nach seinem Gewissen abstimmt und nicht einem Fraktionszwang entsprechend.

Bürgerinitiative „Weißt du was Kirchendelle“ äußert sich

Auch die Bürgerinitiative „Weißt du was Kirchendelle“ hat sich in einem offenen Brief geäußert. In den Beschlussvorlagen seien die finanziellen Auswirkungen mit „Kosten: Keine“ angegeben; konkrete Folgekosten werden nicht beziffert, so die Bürgerinitiative.

„Die Begründungen dazu lassen die entscheidenden Fragen offen: Die Begründung zur 50. Flächennutzungsplanänderung führt unter „Finanzielle Auswirkungen“ nur aus, die Gesamtkosten für das Verfahren trage die Stadt Mettmann und private Vorhabenträger würden „im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten“ an den Kosten der Umsetzung beteiligt. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 159 hält fest, dass „ausschließlich“ die Gesamtkosten des Planverfahrens von der Stadt getragen werden, dass der private Vorhabenträger an den Kosten für die Erschließung – ausdrücklich auch für die Entwässerungsanlagen – beteiligt
werde und dass eine Konkretisierung erst „im Rahmen der Ausführungsplanung“ erfolge. Verbindliche
Beträge, Kostenschlüssel oder bereits geschlossene Vereinbarungen sind damit nicht ausgewiesen.

Zugleich sieht die Planung weitreichende Verkehrsflächen und eine technisch anspruchsvolle
Entwässerung vor: den Ausbau der Straße Auf dem Pfennig auf die im Kataster vorgesehene
Straßenbreite einschließlich einer Wendemöglichkeit, einen Kreisverkehr an der Hasseler Straße
sowie eine neue Verbindungsstraße mit perspektivischer Fortführung zur Erschließung der geplanten
Gesamtschule und des Hallenbads. Ferner ein offenes Entwässerungssystem mit Mulden, Rigolen
und Retentionsflächen, für das eine maximale Einleitmenge von 5 Litern pro Sekunde je Einleitstelle
in den Stübbenhauser Bach einzuhalten ist und für das Schmutzwasser „gegebenenfalls ein Pumpen notwendig“ werden kann, während eine Versickerung wegen der Bodenverhältnisse ohnehin nur
eingeschränkt möglich ist.“