Mettmann. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 12. Dezember die neuen Gebührensätze für die Jahre 2023 sowie 2024 beschlossen.
Die Kalkulationen für die Gebührenhaushalte Entwässerung, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung wurden für das Jahr 2023 überarbeitet. Grund hierfür war
eine von der Landesregierung NRW beschlossene Änderung des Kommunalabgabengesetzes, das maßgebliche Kalkulationsgrundlagen für die Gebührenberechnung festlegt.
So wurde die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes in den städtischen Gebührenkalkulationen verringert. Infolgedessen sinken die Gebührensätze geringfügig;
lediglich bei der Schmutzwassergebühr ist eine leichte Gebührenerhöhung zu verzeichnen, da eine höhere Umlage an den Bergisch-Rheinischen Wasserverband die Minderaufwendungen überkompensiert, die bei Herabsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes entstehen.
In Verbindung mit den von den Bürgerinnen und Bürgern geleisteten Vorauszahlungen für das Jahr 2023 ergibt sich ein Erstattungsanspruch, der in dem Gebührenbescheid für
das Jahr 2024 ausgewiesen und verrechnet wird. Auch für die bei der Schmutzwassergebühr entstehende Zahlungsverpflichtung erfolgt ein Ausweis im Bescheid.
Die Bescheide werden zu Beginn des neuen Jahres versendet und enthalten eine Informationsbeilage über die genauen Gebührensätze für 2023 und 2024.
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