Geld liegt auf einem Tisch. Foto: pixabay
Geld liegt auf einem Tisch. Foto: pixabay

Mettmann. In der letzten Ratssitzung des Jahres hat die Politik mehrheitlich die Gebührensätze für 2026 beschlossen. Die Kosten für einen Musterhaushalt mit vier Personen in einem Reihenhaus steigen um 57,12 Euro im Jahr an.


Das entspricht einer Gebührensteigerung von 5,8 Prozent. Die im Grundabgabenbescheid ausgewiesenen Gebühren ändern sich gegenüber 2025 teils deutlich.

Die Gebührensätze für die Straßenreinigung steigen um durchschnittlich 10,5 Prozent. Gründe für die Gebührenerhöhung sind Mehraufwendungen für Reparaturen der Fahrzeuge sowie deren Wartung infolge gestiegener Preise sowie höherer Personalkosten aufgrund von
Tariferhöhungen. Zudem werden künftig Einsatzkosten für Fahrzeuge des Baubetriebshofes, die anderen Einsatzgebieten zugeordnet sind, jedoch in den Wintermonaten im Winterdienst eingesetzt werden, in den Gebührenhaushalt anteilig verrechnet.

Die Gebührensätze für die Abfallbeseitigung erhöhen sich um circa 8,8 Prozent; die Höhe des Eigenkompostiererabschlags wird nicht verändert und beträgt jährlich 19,20 Euro): Eine Anhebung der vom Kreis Mettmann festgesetzten Kreisabfallbeseitigungsgebühr, die von der Stadt zu tragen und auf die Gebührenzahler umzulegen ist, erhöht den Gesamtkostenansatz. Außerdem steigen die Personalaufwendungen aufgrund von Tariferhöhungen sowie Stufenaufstiegen. Für Reparaturen der Fahrzeuge sowie deren Wartung sind aufgrund der Erfahrungswerte aus dem Vorjahr höhere Kosten einzuplanen. Die Kosten für Kraftstoff steigen auch, weil der Kreis entschieden hat, dass
die Stadt nicht mehr die Kippstelle im Neandertal anfahren kann, sondern den Müll nach Hilden transportieren muss.

Erhöhungen sind zudem bei den Transport- und Sammelkosten des Sondermülls sowie den
Beseitigungskosten der Baumischabfälle zu erwarten. Entwässerung (Schmutzwasser: Erhöhung um 4,7 Prozent auf 4,04 Euro/Kubikmeter; Niederschlagswasser: Erhöhung
um 3,0 Prozent auf 1,37 Euro/Quadratmeter): Die Gebühren steigen unter anderem aufgrund einer erhöhten Umlage, den die Stadt an den Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW) infolge einer Beitragssatzanhebung für die Abwasserbeseitigung leisten muss. Außerdem erhöht sich der Abschreibungswert des städtischen
Kanalanlagevermögens durch Berücksichtigung eines deutlich gestiegenen Baupreisindizes sowie durch die laufende Pflege und Fortschreibung des Anlagen-Datenbestandes. Zudem steigen die umzulegenden Gesamtkosten durch die anteilige Einbeziehung eines
Verlustvortrages aus dem Jahr 2023.

Grundsätzlich gilt für die Gebührensatzungen, dass die Höhe der ermittelten Gebühren die voraussichtlichen Kosten des jeweiligen Gebührenhaushaltes deckt und keine Gewinne
erwirtschaftet werden. Sollte in einem Jahr die Höhe der Gebühreneinnahmen dennoch die Höhe der Kosten übersteigen, also ein Überschuss entstehen, so wird dieser in
den Folgejahren kostensenkend beziehungsweise gebührenmindernd angerechnet.

Aus der Politik kam die Anregung, dass geprüft werden sollte, wo Kosten in den Gebührenhaushalten gesenkt werden könnten, beispielsweise, wenn Material oder
Fahrzeuge angeschafft werden müssen. Eine Sammelbestellung mehrerer Kommunen könnte finanzielle Vorteile bedeuten (Preisnachlass). Dies könnte helfen, die
Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren.