Das Mettmanner Rathaus an der Neanderstraße. Foto: Kreisstadt Mettmann/Archiv
Das Mettmanner Rathaus an der Neanderstraße. Foto: Kreisstadt Mettmann/Archiv

Mettmann. Die Unterbringung von geflüchteten Menschen wird in vielen Städten in NRW sehr intensiv und kontrovers diskutiert – auch in Mettmann. Seit August wächst die Zahl der Zuweisungen von Geflüchteten vom Land an die Kommunen rasant an, sind die Plätze in den städtischen Unterkünften rar geworden.


Die aktuelle Situation in Mettmann wurde am 25. Oktober im Kombi-Ausschuss Soziales, Generationen, Familie und Vielfalt sowie strategische Stadtplanung, Stadtentwicklung
und Bauen erläutert. Allein in den vergangenen Wochen wurden der Stadt 56 geflüchtete Menschen zugewiesen. Dies bedeutete einen Anstieg von mehr als zehn Prozent in kürzester Zeit. Geht man von einem gleichbleibenden Zuwachs von zehn Prozent aus, bedeutet dies in den kommenden Monaten einen zusätzlichen Platzbedarf von mehr als 70 Betten.

Darüber hinaus muss die entsprechende Infrastruktur für die Unterkünfte geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den Herbstferien die Gymnastikhalle des Konrad-Heresbach-Gymnasiums (KHG) und eine der beiden Sporthallen an der Astrid-LindgrenSchule (ALS) für die Unterbringung von Geflüchteten vorbereitet. In beiden Hallen könnten weitere 70 bis 80 Menschen eine vorübergehende Bleibe finden. In den KHG-Sporthallen waren bereits mehrfach, zuletzt im vergangenen Jahr, Geflüchtete untergebracht.

Eine mögliche Belegung der ALS-Sporthalle wurde bereits im Frühjahr angekündigt und dient als Reserve, um auf die nicht beeinflussbaren Zuweisungen durch das Land vorbereitet zu sein.

Die beiden Sportstätten wurden von der Stadtverwaltung nach intensiver Abwägung ausgewählt, da einerseits an beiden Schulen kein Unterricht ausfällt und andererseits die
erforderlichen baulichen Anpassungen im Gebäude vergleichsweise einfach umgesetzt werden können. Angebote von Sportvereinen können zudem an andere Sportstätten verlegt werden. Befürchtungen von Eltern, dass mit der Belegung der ALS-Halle Kooperationsangebote am Nachmittag ausfallen, weniger Betreuungsplätze in der OGS zur Verfügung stehen oder sogar ein Umbau an der Schule nicht mehr möglich sei, konnten bereits an einem Infoabend speziell für die Eltern an der ALS und der angrenzenden KITA ausgeräumt und geklärt werden.

Die Vorstellung des geplanten Wegekonzeptes sowie weiterer organisatorischer Maßnahmen war für die Eltern wichtig, um die Veränderung für sich bewerten und annehmen zu können. So sind z.B. die beiden Sporthallen komplett voneinander getrennt, ein Sichtschutz trägt zum Schutz der Privatsphäre für Schulbetrieb und Geflüchtete bei. Ein Sicherheitsdienst wird rund um die Uhr vor Ort sein und die Zugänge in die Halle regeln. Die Unterkunft hat einen eigenen Außenbereich, sodass der Schulhof während der Schulzeit den Kindern vorbehalten bleibt.

Da die Unterbringung in Sporthallen für alle Beteiligten eine Belastung darstellt und immer nur eine Notlösung sein kann, stellte sich im Sonderausschuss die Frage nach der
Perspektive. Die Verwaltung hat mehr als 50 Gebäude und Grundstücke im Stadtgebiet überprüft, was im Ausschuss mit Hilfe einer Karte aufgezeigt wurde. Die Überprüfung erfolgte nach verschiedensten Kriterien wie Verfügbarkeit, Planungsrecht, Baurecht, technische Voraussetzungen, Erreichbarkeit von Nahversorgung und ÖPNV, Zeitdauer bis
zur Umsetzung sowie der Frage, ob an diesen Standorten eine temporäre oder eine dauerhafte Lösung möglich und sinnvoll wäre.

Zwei Optionen werden aktuell von der Verwaltung eingehender verfolgt: Eine davon betrifft eine private Liegenschaft. Hierzu ist die Verwaltung im Gespräch mit dem Eigentümer. Die zweite Option ist konkret umsetzbar. Es handelt sich um das städtische Grundstück „Auf dem Pfennig“, das bereits für die Unterbringung vorgesehen war. Die Fläche ist für den Aufbau von Modulbauten geeignet und die technische Infrastruktur vorhanden. Dort könnte der Standort im Bedarfsfall ausgebaut, oder auch wieder reduziert werden. Bei dieser Lösung könnten die Kosten für die Stadt, die nicht von Land bzw. Bund getragenen werden,
so gering wie möglich gehalten werden. Über diese entstehenden Vorhaltekosten muss der Rat noch beraten und entscheiden.

Für die Errichtung der Modulbauten stellt auch das Vergaberecht noch eine zeitliche Hürde dar. Zwar hat das Land in den vergangenen Tagen für Landeseinrichtungen das Vergaberecht vereinfacht, dies trifft jedoch bislang nicht für städtische Unterkünfte zu. Die Verwaltung steht deshalb in engem Austausch mit der beratenden Vergabestelle. Es werden nun alle Vorbereitungen getroffen, um mit der zeitlichen Perspektive bis Sommer 2024 dort eine Flüchtlingsunterkunft zu errichten und so die Unterbringungssituation zu entspannen und die Belegung von Sporthallen künftig zu vermeiden.