Bis November darf die Fußgängerzone zwischen 18 und 9 Uhr morgens mit dem Fahrrad befahren werden. Foto: Kreisstadt Mettmann
Bis November darf die Fußgängerzone zwischen 18 und 9 Uhr morgens mit dem Fahrrad befahren werden. Foto: Kreisstadt Mettmann

Mettmann. Das Fahrradfahren in der Fußgängerzone wird testweise für sechs Monaten erlaubt – allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in der Zeit zwischen 18 Uhr und 9 Uhr morgens.

Das war mehrheitlich im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität beschlossen
worden. Eine entsprechende Beschilderung wurde in der vergangenen Woche angebracht. Der Test läuft nun bis Ende November. Die Verwaltung wird in dieser Zeit prüfen, ob es durch Radler zu gefährlichen Situationen in der Fußgängerzone kommt.