Sie haben die Grundsatzerklärung gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierung unterzeichnet (v. l.): Rebecca Türkis, Linda Neidel, Fabian Kippenberg, Bürgermeisterin Sandra Pietschmann, Nils Lessing, Personalratsvorsitzende Manuela Werner, Thomas Schmitz-Richters (Personalratsmitglied), Beigeordneter Marko Sucic, Christian Barra (Personalratsmitglied), Beigeordnete und Kämmerin Veronika Traumann, Andreas Konrad und Andrea Metz. Foto: Kreisstadt Mettmann
Sie haben die Grundsatzerklärung gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierung unterzeichnet (v. l.): Rebecca Türkis, Linda Neidel, Fabian Kippenberg, Bürgermeisterin Sandra Pietschmann, Nils Lessing, Personalratsvorsitzende Manuela Werner, Thomas Schmitz-Richters (Personalratsmitglied), Beigeordneter Marko Sucic, Christian Barra (Personalratsmitglied), Beigeordnete und Kämmerin Veronika Traumann, Andreas Konrad und Andrea Metz. Foto: Kreisstadt Mettmann

Mettmann. Die Verwaltungsspitze, der Personalrat und die Vorsitzenden der Ratsfraktionen haben am Dienstagabend für die Kreisstadt Mettmann eine „Grundsatzerklärung gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierung in jeglicher Form“ unterzeichnet.


Zuvor war die Erklärung einstimmig im Rat verabschiedet worden.Auf Initiative des Personalrates ist die Erklärung erstmals im Jahr 2017 aufgesetzt worden. In den vergangenen Monaten wurde die Erklärung in einer Arbeitsgruppe, die aus Teilnehmern des Personalrates, der Gleichstellungsbeauftragten, des Bündnisses für Toleranz und Zivilcourage sowie der Bürgermeisterin bestand, überarbeitet worden.

Ziel ist es, das Thema aktiv aufzugreifen, auf breite Beine zu stellen und mit entsprechenden Maßnahmen auch verwaltungsintern zu begleiten. Nachdem die erste Version nur „intern“ unterzeichnet wurde, hat die Verwaltung bei der vorliegenden Überarbeitung auch allen Ratsfraktionen die Möglichkeit gegeben, sich ebenfalls aktiv zu „Null Toleranz bei Gewalt, Rassismus und Diskriminierung“ zu bekennen und diese Grundeinstellung auch in den eigenen Institutionen regelmäßig sichtbar zu machen.

Hier der Wortlaut der Grundsatzerklärung:

„Die Kreisstadt Mettmann ist ein toleranter und vielfältiger Ort, in dem Gewalt, Rassismus und Diskriminierung keinen Platz haben dürfen und der respektvolle Umgang an erster Stellesteht. Wir – die Bürgermeisterin, der Verwaltungsvorstand, die mitzeichnenden Ratsfraktionen und die Belegschaft der Stadtverwaltung Mettmann –verwehren uns entschieden dagegen, dass Menschen durch Gewalt, Rassismus oder Diskriminierung verletzt oder beleidigt werden, sei es wegen ihrer Nationalität, ihres Geschlechts, ihrer ethnischenoder sozialen Herkunft, wegen eines Handicaps, ihres Glaubens oder ihrer sexuellen Orientierung.

Deshalb unternehmen wir in unserem Verantwortungsbereich alle Maßnahmen, um das Auftreten von Gewalt und Rassismus sowie von Gefährdungen für alle in Mettmann lebendenund arbeitenden Menschen zu vermeiden. Hierzu zählen auch jegliche Form von Alltagsrassismus und entsprechende Diskriminierungen. In unserem Wirkungsbereich gilt: Null Toleranz bei Gewalt, Rassismus und Diskriminierung.

Hierzu zählen unter anderem:

  • jedeArt von körperlicher, verbaler und psychischer Gewalt
  • Bedrohungen jeder Art
  • verbale Belästigungen und Beleidigungen
  • jegliche Form von rassistisch motivierten Übergriffen in Wort und Tat
  • sexuelle Belästigung oder Übergriffe
  • Stalking und Mobbing
  • Sachbeschädigungen
  • Leugnung oder Verherrlichung der Verbrechen des Nationalsozialismus
  • Mitführen oder Zeigen von Waffen jeglicher Art
  • Ausdruck von Gewaltphantasien
  • jede Form von Extremismus

Werden durch diese oder ähnliche Handlungen Straftaten im Wirkungsbereich der Stadtverwaltung Mettmann begangen, verpflichtet sich die Bürgermeisterin alle rechtlichenMittel auszuschöpfen, um eine konsequente Ahndung zu erwirken. Opfer von Gewalt oder Rassismus innerhalb der Stadtverwaltung erhalten mit ihrem Einverständnis eineprofessionelle Nachsorge. Darüber hinaus appellieren wir an die Mettmanner Bevölkerung, sich weiterhin in ihrem Wohn–und Arbeitsumfeld mit Zivilcourage einzusetzen und in möglichst vielfältigen Formen Stellung zu beziehen gegen Gewalt, Rassismus und jegliche Art von Diskriminierung an Arbeits-und Ausbildungsplätzen, in Schulen, in sozialen Einrichtungen, in der Freizeit, in Vereinen und anderen Gruppen.Die Bürgermeisterin und die Vorgesetzten sind in ihrem Verantwortungsbereich für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierungverantwortlich. Die Mitwirkung der Beschäftigten soll bestärkt und gefördert werden.“

Die Grundsatzerklärung soll auch noch von weiteren Organisationen, Gruppen, Vereinen und Verbänden in der Stadt unterzeichnet und mitgetragen werden.