Mettmann. Die Wiedereröffnung des Hallenbades nach der Freibadsaison kann erst nach Abschluss notwendiger Instandsetzungsarbeiten an der Lüftungsanlage sowie Arbeiten zur Sicherung des Hubbodens erfolgen. Beide Maßnahmen müssen abgeschlossen sein, bevor das Hallenbad wieder für die Öffentlichkeit freigegeben werden kann. Dies kann voraussichtlich frühestens in der Woche ab dem 12. Oktober erfolgen, wie die Stadt Mettmann mitteilt.
Die Lüftungsanlage des Hallenbades ist schon seit längerer Zeit reparaturanfällig und musste wiederholt provisorisch
instandgesetzt werden. Vor Beginn der diesjährigen Freibadsaison kam es erneut zu Ausfällen. Eine umfassende
Instandsetzung wurde deshalb erforderlich, um einen zuverlässigen Hallenbadbetrieb sicherzustellen. Die dafür
notwendigen außerplanmäßigen Mittel wurden vom Stadtrat am 30. Juni beschlossen und die erforderlichen Arbeiten
anschließend umgehend beauftragt. Aufgrund der Lieferzeiten für benötigte Bauteile können die Arbeiten nach
aktuellem Stand erst im Oktober abgeschlossen werden.
Parallel dazu wird der Hubboden im Sportbecken gesichert. Nachdem die hydraulischen Stempel des Hubbodens
ausgefallen waren, wurde entschieden, den Boden künftig mit speziell angefertigten Stützen zu fixieren. Die dafür
erforderlichen Arbeiten konnten erst nach dem Ablassen des Beckenwassers konkret geplant werden. Die Stützen
befinden sich derzeit in der Fertigung und können voraussichtlich frühestens ab dem 21. September montiert
werden. Zuvor muss der Hubboden auf eine einheitliche Höhe gebracht werden.
Erst nach Abschluss dieser Arbeiten kann das Becken wieder befüllt und aufgeheizt werden. Dies dauert rund eine Woche. Nach aktuellem Stand ist die 42. Kalenderwoche der frühestmögliche Zeitraum für die Wiedereröffnung des Hallenbades. Da das Naturfreibad planmäßig am 11. September schließt, steht bis zur Wiedereröffnung des Hallenbades vorübergehend keine städtische Bademöglichkeit zur Verfügung. Die Stadt bedauert die damit verbundenen Einschränkungen.
Die ausstehenden Arbeiten sind jedoch für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb des Hallenbades zwingend
erforderlich. Sobald der endgültige Termin für die Wiedereröffnung des Bades verbindlich feststeht, wird das
Datum bekanntgegeben.


