Mettmann. Zur Barrierefreiheit für die Homepage der Kreisstadt bringt die Mettmanner Linke einen Antrag in den Haupt- und Finanzausschuss ein.
7,9 Millionen Menschen, und damit etwa zehn Prozent der Bevölkerung in Deutschland, haben eine anerkannte Schwerbehinderung, heißt es von der Mettmanner Fraktion, die einen Antrag in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einbringt, der die barrierefreie Nutzung der städtischen Webseite zum Gegenstand hat.
„Die EU-Richtlinie 2102 aus dem Jahr 2016 schreibt vor, dass bei Online-Auftritten der öffentlichen Stellen ab dem 23. September 2020 die gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit umgesetzt sein müssen“, heißt es von der Fraktion. Dort wolle man nun wissen, wie weit es mit der Umsetzung ist.
Allen Menschen stehe eine gleichberechtigte, selbständige und barrierefreie Entscheidungsfreiheit zu, so die Linke. „Insbesondere in einer sich digitalisierenden Welt müssen wir alle Menschen mitnehmen“, meint der Fraktionsvorsitzende André Bär. „Eine barrierefreie Website soll vor allem Menschen mit Beeinträchtigungen dabei helfen, alle Informationen zu erhalten und alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen zu können“.
Es profitierten alle Menschen von einer Website die den vier fundamentalen Prinzipien barrierefreier Webinhalte – wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust – entsprechen, so Bär.
Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am Dienstag, 12. Januar, in der Neandertalhalle statt.