Mettmann. Der Bund der Steuerzahler hat einen Bericht über einen Gebührenvergleich der NRW-Kommunen veröffentlicht, wonach die Mettmanner Bürgerinnen und Bürger angeblich mehr für die Müllentsorgung zahlen müssen als im Landesdurchschnitt.
Ein interkommunaler Gebührenvergleich ist allerdings wenig aussagekräftig, da in den Gebührensätzen der Städte ganz unterschiedliche Leistungen enthalten sind. In den Mettmanner Abfallgebühren sind dies beispielsweise der Recyclinghof und die kostenlose Sperrmüllabholung sowie die Einsammlung der
Weihnachtsbäume. Auch die Biotonne gehört mit in dieses
Leistungspaket. In anderen Städten ist dies kostenpflichtig
und muss zusätzlich bezahlt werden.
Der Mettmanner Recyclinghof zählt übrigens zu den attraktivsten seiner Art in der Region. Dort können Bürgerinnen und Bürger Abfälle und Wertstoffe nach Bedarf, ganz flexibel und unabhängig von feststehenden Terminen entsorgen. Hierzu zählt insbesondere auch die Entsorgung von Grünschnitt, E-Schrott und Schadstoffen. In anderen Städten, die keinen Recyclinghof haben, müssen Sondermüll und Schadstoffe von den Bürgern selbst zur Müllverbrennungsanlage gebracht werden. Die
Entsorgungskosten müssen sie bezahlen.
Berücksichtigt wird in der Studie auch nicht, dass die Städte ganz unterschiedliche Strukturen aufweisen. Das betrifft nicht nur die Ausdehnung des Stadtgebiets, sondern auch die Wohn- und Gewerbestrukturen. In einer Stadt mit großen Wohnkomplexen werden durch die Leerung größerer Container in gleicher Zeit mehr Haushalte bedient, als in einem Stadtgebiet mit einem hohen Anteil an Einfamilienhäusern. Dort ist die Leerung der kleineren Restmülltonnen deutlich zeit- und damit auch kostenintensiver.
Wenig aussagekräftig ist der Gebührenvergleich auch noch,
weil die Städte bei einigen Kosten unterschiedliche Steuerungsmöglichkeiten haben (Verwaltungsgemeinkosten,
kalkulatorischer Zinssatz, die Dauer von Abschreibungen und
bei den Abschreibungsvarianten).
Auf andere Kosten hat die Stadt überhaupt keinen Einfluss,
da sie beispielsweise vom Kreis Mettmann vorgegeben werden und von der Stadt zu tragen sind. Sie werden nach dem Kostendeckungsprinzip auf die Gebührenzahler umgelegt. Hierzu zählt beispielsweise die Kreisabfallbeseitigungsgebühr für die Entsorgung des Mülls.
Zu Beginn des Jahres hat der Kreis Mettmann die Abladestelle für den Mettmanner Hausmüll vom Neandertal nach Hilden verlegt. Diese Veränderung hatte nicht zur Folge, dass die gesamte Terminplanung für die Müllabfuhr überarbeitet werden musste, sondern dass auch neue Müllfahrzeuge angeschafft und zusätzliches Personal eingestellt werden mussten, da die Fahrtzeiten bedeutend länger geworden sind. Das führte zu einem Anstieg der Müllgebühren.
Die Kalkulation der Abfallgebühren folgt dem Kostendeckungsprinzip. Das bedeutet, dass nur das berechnet wird, was für die Abfallentsorgung anfällt. So ist für alle Bürgerinnen und Bürger eine zuverlässige, umfassende und bürgerfreundliche Abfallentsorgung zu einem fairen Preis möglich. In den Abfallgebühren sind die Kosten für Veranstaltungen, etwa für den Blotschenmarkt, die Kirmes oder den Karnevalszug nicht enthalten. Diese werden außerhalb des
Gebührenhaushaltes über das Produkt „Dienstleistungen des
Baubetriebshofs“ abgebildet.