Das Mettmanner Rathaus an der Neanderstraße. Foto: Kreisstadt Mettmann/Archiv
Das Mettmanner Rathaus an der Neanderstraße. Foto: Kreisstadt Mettmann/Archiv

Mettmann. Im Zuge der Haushaltsberatungen hat die Verwaltung die geplanten Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen sowie für sonstige ordentliche Aufwendungen überprüft. Unterm Strich ist dabei eine Verbesserung von 1,6 Millionen Euro herausgekommen, wie die Stadt mitteilt.


Grundlage dafür waren unter anderem Anträge der Politik aus der Ratssitzung vom 1. Juli. Dabei wurden die geplanten Ausgaben grundsätzlich mit den tatsächlichen Ausgaben des
Jahres 2024 verglichen. Ziel der Überprüfung war es, mögliche Einsparpotenziale zu ermitteln.
Das Jahr 2024 konnte dabei allerdings nicht bei allen Ausgabenpositionen unverändert als Maßstab angewendet werden. Gründe dafür waren unter anderem allgemeine
Preissteigerungen und veränderte Kosten. Außerdem wurde der Haushalt für das Jahr 2024 vergleichsweise spät beschlossen. Die Prüfung wurde in der Sommerpause von den
zuständigen Fachabteilungen gemeinsam mit dem Finanzmanagement, Kämmerin Veronika Traumann und Bürgermeister André Bär durchgeführt. Die Ergebnisse wurden anschließend in die einzelnen Produkte des Haushalts eingearbeitet.

Parallel dazu wurde der zunächst als Einzelhaushalt für 2026 aufgestellte Haushalt auf einen Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 umgestellt. Insgesamt wurde dadurch eine Verbesserung von 1,652.347 Euro erzielt. Die detaillierten Veränderungen bei den entsprechenden Haushaltspositionen wurden zunächst den Ratsmitgliedern für ihre anstehenden Beratungen zur Verfügung gestellt und werden in der Beratungsfolge des Doppelhaushaltes in der Ratssitzung am 13. Oktober veröffentlicht.

Außerdem wurde den Fraktionen eine Übersicht zu den derzeit unbesetzten Stellen in der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Der Übersicht war eine verwaltungsseitige
Überprüfung der im Stellenplan ausgewiesenen, derzeit unbesetzten Stellen vorausgegangen. Ziel der Prüfung war es, den tatsächlichen Personalbedarf zu bewerten und Möglichkeiten für eine dauerhafte Entlastung des Haushaltes zu identifizieren. Dabei wurde geprüft, ob die
jeweilige Stelle aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zwingend erforderlich ist. Ferner wurden konkrete Auswirkungen betrachtet,
beispielsweise ob eine freie Stelle, die nicht wiederbesetzt wird, Leistungseinschränkungen zur Folge hat oder zusätzliche Belastungen für die Beschäftigten bedeutet.

Sämtliche Änderungen werden Bestandteil der weiteren Beratungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 sein. Die Prüfung war mit einem enormen Arbeitsaufwand für die Verwaltung verbunden. Die einzelnen Haushaltsansätze mussten produktbezogen überprüft und angepasst werden. Gleichzeitig musste der gesamte Haushalt auf die neue Systematik des Doppelhaushalts 2026/2027 umgestellt werden.