Auf dem Wochenmarkt dürfen derzeit nur Produkte des täglichen Bedarfs angeboten werden. Foto: André Volkmann
Auf dem Wochenmarkt dürfen derzeit nur Produkte des täglichen Bedarfs angeboten werden. Foto: André Volkmann

Mettmann. Der Wochenmarkt findet weiterhin statt, verkauft werden dort allerdings nur noch Produkte des täglichen Bedarfs.


Auch weiterhin können trotz der Ausbreitung des Coronavirus Wochenmärkte durchgeführt werden. Allerdings dürfen laut einer neuen Rechtsverordnung des Landes NRW auf den Wochenmärkten nur noch Produkte des täglichen Bedarfs angeboten werden.

In der Landesverordnung heißt es dazu unter anderem: „Zulässig bleiben der Betrieb von Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten“.

Das bedeutet, dass Lebensmittel weiterhin verkauft werden dürfen, aber keine andere Produkte wie beispielsweise Uhren, Geldbörsen oder Kleidung.

Die Stadtverwaltung mahnt: „Die Kunden des Wochenmarktes sind angehalten, alle möglichen Sicherheitsvorkehrungen während ihres Markbesuchs zu beachten.“