Das Mettmanner Rathaus an der Neanderstraße. Foto: Kreisstadt Mettmann/Archiv
Das Mettmanner Rathaus an der Neanderstraße. Foto: Kreisstadt Mettmann/Archiv

Mettmann.  Für die nächste Kommunalwahl im Jahr 2030 hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Zahl der Ratsmitglieder von 38 auf 32 Abgeordnete zu verkleinern, um Einsparungen bei
den Aufwandsentschädigungen von rund 25.000 Euro pro Jahr zu erzielen.


Im Ausschuss für Verwaltung, Digitalisierung und Ordnung hat eine politische Mehrheit in dieser Woche für den Verwaltungsvorschlag gestimmt. Allerdings muss die
Entscheidung des Fachausschusses noch durch den Hauptund Finanzausschuss am 16. Juni. Eine Reduzierung der Ratsmandate würde mit einer Verringerung der Wahlgebiete von 19 auf 16 einhergehen. Somit könnte auch der Aufwand für die Einrichtung der Wahllokale und die Zahl der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer verkleinert werden.

Aktuell zählt der Stadtrat 66 Ratsmitglieder und ist damit der zahlenmäßig größte Rat, den es jemals in der Geschichte der Stadt gab. Aufgrund der Ergebnisse der letzten Kommunalwahl im September 2025 und den daraus resultierenden Überhangmandaten ist der Rat auf 66
Mitglieder angewachsen, obwohl der Rat die Anzahl der Ratsmitglieder bereits von 44 auf 38 reduziert hatte.

Nach dem Kommunalwahlgesetz hängt die Anzahl der Ratsmitglieder von der Größe einer Stadt ab. Für Städte mit mehr als 30.00 und weniger als 50.000 Einwohner liegt die Anzahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter maximal bei 44. Die Städte können diese Anzahl aber per Satzung verringern, auf maximal 20 Ratsmitglieder.