Der Bereich um die Kirche Freiheitstraße in der Mettmanner Innenstadt. Foto: Volkmann
Der Bereich um die Kirche Freiheitstraße in der Mettmanner Innenstadt. Foto: Volkmann

Mettmann. Um die Fußgängerzone in der Kleinen Mühlenstraße sowie im Bereich der Freiheitstraße nachhaltig vom Durchgangsverkehr zu entlasten, wurden an diesen Stellen auf Basis eines Ratsbeschlusses nun dauerhafte Absperrpfosten installiert.


Eine Durchfahrt für Unbefugte ist damit nicht mehr möglich. Diese Maßnahme wurde durch die Stadt ergriffen, da die Fußgängerzone in der Vergangenheit von einigen Autofahrenden immer wieder als Abkürzung genutzt wurde, was zu erhöhtem Verkehrsaufkommen und Unsicherheiten für Fußgängerinnen und Fußgängern führte. Mit der neuen Regelung sollen die Fahrzeugbewegungen auf Anwohnende und Gewerbetreibende beschränkt werden.

Lieferverkehr ist zu den bekannten Zeiten von 7 bis 10 Uhr und 18 bis 20 Uhr erlaubt. Anwohnerinnen und Anwohner dürfen auch weiterhin zu jeder Tages- und Nachtzeit zu ihren Stellplätzen fahren.

Um die Auswirkungen der neuen Regelung zu überprüfen, wurden vor der Sperrung Verkehrszählungen durchgeführt. Nach einer Eingewöhnungsphase werden diese erneut erfolgen, um festzustellen, wie sich die Maßnahme auf den Verkehr auswirkt.