Mettmann. Seit dem 27. März können Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige eine Soforthilfe in Höhe von 9.000 bis 25.000 Euro beantragen.
Anträge können direkt beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt werden, wenn ein Betrieb oder Soloselbstständiger infolge der Corona-Krise drastische Umsatzeinbußen erlitten hat, mit massiven Auftragsstornierungen kämpft oder aufgrund einer Anordnung den Betrieb schließen musste.
In Mettmann wurden seitdem 935 Anträge auf Soforthilfe gestellt, im gesamten Kreisgebiet sind es 10.903 (Stand: 22. April). Das teilt die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf mit.